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Neue Schweizer ID ab 2. November: Was sich ändert – und warum die alte gültig bleibt

Die biometrische Identitätskarte kommt mit Chip, Gesichtsbild und Fingerabdrücken. Sie kostet gleich viel wie die bisherige ID. Für Reisen in die EU gilt eine Übergangsregel.

Redaktion 26news3 Min. Lesezeit
Schweizer Reisepass der Version 2022.
Schweizer Reisepass der Version 2022.

Schweizer Bürgerinnen und Bürger können ab dem 2. November 2026 eine biometrische Identitätskarte beantragen. Das neue Dokument wird in der Schweiz bei den zuständigen kantonalen Ausweisstellen und im Ausland bei den Schweizer Vertretungen erhältlich sein. Die wichtigste Änderung steckt im Innern: Ein Chip speichert ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke. Die Gebühr bleibt gegenüber der heutigen ID ohne Chip unverändert.

Für Reisende ist vor allem eine Frage entscheidend: Muss die bisherige Karte nun ersetzt werden? Allein wegen der Einführung besteht dafür kein Anlass. Nicht biometrische Identitätskarten, die vor dem Start der neuen ID ausgestellt wurden, bleiben für Reisen in die Europäische Union bis zu ihrem Ablaufdatum gültig. Der 2. November ist damit der Beginn der Antragsmöglichkeit für das neue Dokument – kein allgemeiner Austauschtermin.

Was die neue ID für Reisen in die EU bedeutet

Hinter der Einführung steht die Entwicklung der europäischen Sicherheitsstandards. Die Länder der Europäischen Union stellen seit 2021 aus Sicherheitsgründen nur noch biometrische Identitätskarten aus. Mit der neuen Karte soll sichergestellt werden, dass Schweizerinnen und Schweizer weiterhin mit einer ID in die EU reisen können. Für die Schweiz mit ihren engen Verbindungen zu den Nachbarländern hat das einen unmittelbaren praktischen Nutzen.

Ob Ferien, Familienbesuch oder eine berufliche Reise: Wer dafür eine Identitätskarte verwendet, braucht Klarheit darüber, ob das Dokument weiterhin anerkannt wird. Die Übergangsregel schafft diese Klarheit für bestehende Karten. Eine vor der Einführung ausgestellte nicht biometrische ID verliert ihre Gültigkeit für EU-Reisen nicht einfach deshalb, weil ab November eine neue Generation erhältlich ist.

Massgebend bleibt bei diesen Karten das aufgedruckte Ablaufdatum. Wer bereits eine gültige ID besitzt, muss deshalb nicht allein wegen des neuen Chips sofort einen Antrag stellen. Wer hingegen ohnehin eine Erneuerung plant, kann ab dem 2. November die biometrische Variante beantragen. Der Starttermin sagt dabei noch nichts darüber aus, an welchem Tag eine individuell beantragte Karte ausgehändigt wird.

Ein Chip soll Fälschungen zusätzlich erschweren

Technisch folgt die neue Identitätskarte dem Prinzip des biometrischen Schweizerpasses. Auf dem Chip werden ein Gesichtsbild und zwei Fingerabdrücke gespeichert. Damit erhält nun auch die ID biometrische Merkmale in elektronischer Form. Sie bleibt dennoch eine physische Karte, die als Identitäts- und Reisedokument verwendet wird.

Der Zweck dieser Ergänzung ist ein stärkerer Schutz vor Manipulationen und Fälschungen. Biometrische Merkmale dienen dazu, ein Dokument seiner Inhaberin oder seinem Inhaber zuzuordnen. Die elektronische Speicherung ergänzt damit die Angaben und Sicherheitsmerkmale des Ausweises. Der Chip ist also nicht bloss eine technische Neuerung, sondern Teil des Sicherheitskonzepts der neuen Karte.

Für die Bevölkerung ändert sich damit die technische Ausstattung eines vertrauten Dokuments, nicht dessen grundlegende Aufgabe. Die ID weist weiterhin die Identität aus und dient als Reisedokument. Neu ist insbesondere, dass Gesichtsbild und Fingerabdrücke auf einem Chip hinterlegt sind. Trotz dieser zusätzlichen Ausstattung wird für die biometrische Karte keine höhere Gebühr verlangt als für die heutige Identitätskarte ohne Chip.

Wo die Karte beantragt werden kann

In der Schweiz sind die kantonalen Stellen zuständig, die Identitätskarten und Pässe ausstellen. Dort wird die neue biometrische ID ab dem 2. November erhältlich sein. Für Schweizerinnen und Schweizer mit Wohnsitz im Ausland sind die Schweizer Vertretungen die entsprechenden Anlaufstellen. Die Einführung betrifft somit nicht nur die Bevölkerung im Inland, sondern auch Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer.

Wer einen neuen Ausweis benötigt, sollte zwischen dem Beginn der Antragsmöglichkeit und der persönlichen Reiseplanung unterscheiden. Aus dem Startdatum lässt sich keine bestimmte Bearbeitungsdauer ableiten. Für die konkrete Vorbereitung sind deshalb die Angaben der jeweils zuständigen Ausweisstelle wichtig, etwa zum Ablauf des Antrags und zu den dafür erforderlichen Schritten.

Zunächst lohnt sich ein Blick auf die bestehende Karte: Wann läuft sie ab, und wird bald ein neues Reisedokument benötigt? Für vor der Einführung ausgestellte IDs ist diese Prüfung besonders hilfreich. Weil sie für EU-Reisen bis zum Ablauf gültig bleiben, entsteht durch den Wechsel zur biometrischen Generation allein kein unmittelbarer Handlungsdruck.

Nicht mit der digitalen E-ID verwechseln

Die neue biometrische Identitätskarte ist ausdrücklich vom elektronischen Identitätsnachweis, der E-ID, zu unterscheiden. Beide Begriffe betreffen zwar das Ausweisen der eigenen Identität, bezeichnen aber unterschiedliche Instrumente. Die biometrische ID wird physisch ausgestellt. Die E-ID ist dagegen dafür vorgesehen, sich in der digitalen Welt ausweisen zu können.

Entscheidend für Reisende: Die E-ID ist kein Reisedokument. Sie ersetzt die Identitätskarte für diesen Zweck nicht. Mit dem 2. November beginnt nun die Antragsmöglichkeit für die neue physische Karte mit Chip. Für bestehende, vor diesem Termin ausgestellte nicht biometrische IDs bleibt bei Reisen in die EU dagegen das individuelle Ablaufdatum entscheidend.

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