26news – Schweiz · Suisse · Svizzera · Switzerland

EU-Kompromiss: Verbrenner sollen auch nach 2035 möglich bleiben

Unterhändler der grossen Mitte-Fraktionen wollen die CO₂-Vorgaben für Neuwagen lockern. Der Einsatz von grünem Stahl soll zusätzliche Spielräume schaffen. Beschlossen ist die Reform noch nicht.

Redaktion 26news4 Min. Lesezeit
Alfa-Romeo-Autohaus an der Avenue du Général-Guisan in Vevey.
Alfa-Romeo-Autohaus an der Avenue du Général-Guisan in Vevey.

Das Ende neuer Benzin- und Dieselautos in der EU rückt politisch weiter weg. Unterhändler der konservativen EVP, der sozialdemokratischen S&D und der liberalen Renew Europe haben sich in der Nacht auf Dienstag, 20. Oktober, auf einen Kompromiss zu den CO₂-Zielen für Neuwagen verständigt. Dieser würde Verbrenner und Hybridautos auch nach 2035 ermöglichen. Die beteiligten Fraktionen müssen das Verhandlungsergebnis allerdings noch prüfen; ein verbindlicher Beschluss liegt nicht vor.

Im Kern geht es um eine Lockerung des bisherigen Ziels: Statt die CO₂-Emissionen neuer Personenwagen bis 2035 im Fahrbetrieb auf null zu senken, soll unter bestimmten Voraussetzungen eine Reduktion um 87,5 Prozent gegenüber 2021 genügen. Damit zeichnet sich im Europaparlament eine Mehrheit aus der politischen Mitte ab. Für die kriselnde Autoindustrie wäre dies ein zusätzlicher Spielraum, für die Klimapolitik eine Abkehr vom bisher beschlossenen Kurs.

Wie der Kompromiss funktionieren soll

Die Verständigung verbindet die Abgasvorgaben mit der Herstellung der Fahrzeuge. Grundsätzlich sollen die CO₂-Emissionen der Neuwagen bis 2035 um 95 Prozent gegenüber dem Ausgangsjahr 2021 zurückgehen. Wenn Hersteller klimaschonend produzierten Stahl einsetzen, sollen sie von diesem Reduktionsziel um weitere 7,5 Prozentpunkte abweichen dürfen. Daraus ergibt sich die mögliche Senkung um 87,5 Prozent.

Grüner Stahl würde damit zu einem Hebel für die Hersteller: Wer ihn verbaut, könnte bei den Emissionen seiner Neuwagen zusätzlichen Spielraum erhalten. Der Ansatz soll einen Anreiz schaffen, nicht nur den Antrieb, sondern auch die eingesetzten Materialien klimafreundlicher zu machen. Wie dieser Mechanismus im Einzelnen ausgestaltet und überprüft würde, ist mit der politischen Verständigung noch nicht abschliessend geklärt.

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Flottenziel und einzelnem Fahrzeug. Die CO₂-Vorgaben betreffen den durchschnittlichen Ausstoss der Neuwagenflotte eines Herstellers. Eine Reduktion um 87,5 Prozent bedeutet deshalb nicht, dass jedes neue Auto seinen Ausstoss genau in diesem Umfang senken müsste. Ebenso wenig lässt sich daraus direkt ableiten, wie gross der Anteil verkaufter Verbrenner oder Hybride nach 2035 sein dürfte. Entscheidend wären die Flottenzusammensetzung und die endgültigen Anrechnungsregeln.

Eine Mehrheit ohne den äussersten rechten Rand

Politisch ist die Einigung der Unterhändler bedeutsam, weil zuvor eine andere Mehrheitsbildung im Raum stand. Die EVP, zu der auch die deutschen Parteien CDU und CSU gehören, hätte für eine Lockerung Unterstützung bei extrem rechten Abgeordneten suchen können. Nun deutet sich eine Verständigung innerhalb der sogenannten Mitte-Plattform an.

Noch ist diese Mehrheit nicht gesichert. Die drei Fraktionen müssen sich zunächst mit dem Ergebnis befassen. Erst danach wird sich zeigen, ob die ausgehandelte Balance zwischen strengeren Grundvorgaben und Ausnahmen für grünen Stahl auch in den parlamentarischen Abstimmungen trägt.

Der wirtschaftliche Druck ist erheblich. Europas Autoindustrie befindet sich in einer tiefen Krise. Hohe Importzölle in den USA und scharfe Konkurrenz aus China belasten die Unternehmen. Um Kosten zu senken, baut die Branche zahlreiche Stellen ab. Die Debatte über 2035 betrifft deshalb nicht allein den Klimaschutz, sondern auch Investitionsentscheide, Produktionsstandorte und die künftige Ausrichtung der europäischen Hersteller.

Die bislang beschlossenen Regeln sehen vor, dass Neuwagen ab 2035 im Fahrbetrieb keine Treibhausgase mehr ausstossen. Für Benzin- und Dieselautos hätte dies faktisch das Ende als Neuwagen bedeutet. Bereits Ende 2025 schlug die EU-Kommission deshalb eine Lockerung auf eine CO₂-Reduktion um 90 Prozent vor. Sie verlangte dabei jedoch eine vollständige Kompensation der verbleibenden Emissionen durch grünen Stahl und klimaschonende Kraftstoffe.

Was das für die Schweiz bedeutet

Für die Schweiz ist die Entwicklung vor allem über den Automarkt relevant. Die europäischen Hersteller prägen auch hier das Angebot. Welche Antriebe sie langfristig entwickeln und welche Modelle sie weiterführen, wirkt sich auf die Auswahl für Schweizer Käuferinnen und Käufer sowie auf das Geschäft der Importeure und Garagen aus.

Ein gelockertes EU-Ziel könnte dazu beitragen, dass Hersteller Verbrenner und Hybride länger im Sortiment behalten. Daraus lässt sich aber weder eine Garantie für bestimmte Modelle noch eine Aussage über deren künftige Preise ableiten. Auch bei weniger strengen Vorgaben bliebe eine Reduktion der Flottenemissionen um mindestens 87,5 Prozent ein weitreichender Umbau gegenüber 2021.

Rechtlich gilt zudem: Die Schweiz ist kein EU-Mitglied. Ein europäischer Beschluss ändert die Schweizer Vorschriften nicht automatisch. Die Schweiz kennt eigene CO₂-Vorgaben für Neuwagen, die sich am europäischen Regelungsrahmen orientieren. Ob und wie eine EU-Reform hierzulande nachvollzogen würde, wäre gesondert zu entscheiden. Für bereits zugelassene Fahrzeuge geht es in dieser Debatte ohnehin nicht um ein allgemeines Fahrverbot, sondern um Vorgaben für Neuwagen.

Der endgültige Entscheid steht noch aus

Als Nächstes sollen am Donnerstag, 22. Oktober, der Verkehrs- und der Industrieausschuss des Europaparlaments ihre Stellungnahmen zur Reform beschliessen. Der federführende Umweltausschuss soll Anfang November folgen. Die Position des gesamten Parlaments wird voraussichtlich im Dezember festgelegt.

Parallel müssen sich die EU-Mitgliedstaaten im Rat einigen. Deutschlands Bundeskanzler Friedrich Merz und Frankreichs Präsident Emmanuel Macron haben sich bereits auf eine gemeinsame Linie verständigt: eine Reduktion um 90 Prozent, ohne den vorgeschlagenen Ausgleich über grünen Stahl. Damit unterscheiden sich die Ansätze in einem zentralen Punkt.

Sobald Parlament und Rat ihre Positionen verabschiedet haben, könnten Anfang 2027 die Verhandlungen über den endgültigen Gesetzestext beginnen. Der jetzige Kompromiss ebnet dafür einen möglichen Weg. Welche CO₂-Grenze ab 2035 tatsächlich gilt und welche Rolle grüner Stahl dabei spielt, bleibt jedoch offen.

Das könnte Sie auch interessieren