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Über 100 Freigaben pro Jahr: Die Schweiz braucht ihre Medikamentenreserven immer öfter

Die Pflichtlager haben bisher jeden Engpass überbrückt, für den sie angezapft wurden. Doch ihre Finanzierung ist umstritten – und die Abhängigkeit von asiatischen Wirkstoffherstellern bleibt.

Redaktion 26news4 Min. Lesezeit
Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Medikamenten in einer Klinik.
Kunststoffbehälter zur Aufbewahrung von Medikamenten in einer Klinik.

Die Schweiz muss immer häufiger auf ihre Medikamenten-Pflichtlager zurückgreifen. Seit 2022 werden die Reserven jährlich mehr als hundertmal freigegeben, 2018 waren es noch 17 Freigaben. Vertreter der Lagerhaltung und der wirtschaftlichen Landesversorgung haben am Mittwoch in Burgdorf aufgezeigt, wie das Sicherheitsnetz funktioniert und wo es unter Druck steht. Ihre Bilanz: Die Vorräte haben bisher ausgereicht. Offen bleibt jedoch, wie ihre Kosten finanziert werden sollen.

Die Frage betrifft die Versorgung im ganzen Land. Fehlende Antibiotika oder Schmerzmittel beschäftigen die Schweiz seit Jahren. Gleichzeitig diskutiert das Parlament über die Volksinitiative «Ja zur medizinischen Versorgungssicherheit» und den Gegenvorschlag des Bundesrates. Dabei geht es nicht nur darum, einen akuten Mangel zu überbrücken, sondern auch darum, die Versorgung längerfristig widerstandsfähiger zu machen.

Ein Sicherheitsnetz mitten im Warenlager

Wie nah Tagesgeschäft und Krisenvorsorge beieinanderliegen, zeigt das Lager in Burgdorf: Millionen Medikamentenschachteln befinden sich in einem Gebäude, das so gross ist wie fünf Fussballfelder und 15 Meter hoch. Nur ein kleiner Teil dieser Medikamente gehört zu den Pflichtlagern. Diese Reserven sind für schwere Mangellagen bestimmt und stehen dem normalen Verkauf nicht ohne Weiteres zur Verfügung.

Alloga-Direktor Bernhard Megert erläuterte das Prinzip anhand eines Beispiels: Liegen von einem Medikament 10’000 Packungen im Lager und zählen davon 3000 zum Pflichtbestand, können 7000 frei auf den Markt gebracht werden. Für die übrigen 3000 braucht es eine Bewilligung des Bundes. Entscheidend ist also nicht allein, wie viele Packungen vorhanden sind, sondern welcher Anteil als Reserve zurückgehalten werden muss.

Diese Trennung ermöglicht es, einen Vorrat für den Ernstfall zu sichern. Die Freigabe öffnet den Zugriff auf einen Bestand, der sonst geschützt bleibt. Sie ersetzt allerdings keine Produktion: Ist eine Reserve einmal eingesetzt, hängt der weitere Nachschub weiterhin davon ab, dass Medikamente hergestellt und geliefert werden können.

Die Ausnahme wird häufiger nötig

Der Vergleich mit 2018 zeigt, wie stark die Beanspruchung zugenommen hat. Damals wurden die Pflichtlager 17-mal freigegeben. Seit 2022 liegt die Zahl jedes Jahr über hundert. Damit ist der Zugriff auf die Reserven deutlich häufiger nötig als noch vor wenigen Jahren.

Peter Huber, Präsident von Helvecura, führt diese Entwicklung auf die Pandemie und bewaffnete Konflikte zurück. Die Genossenschaft koordiniert den Aufbau der Medikamenten-Pflichtlager. Trotz der zusätzlichen Belastung hätten die Reserven stets ausgereicht, hielt Huber fest. Das ist die beruhigende Seite der Bilanz: Das Instrument hat seine Aufgabe bisher erfüllt.

Die Zahl der Freigaben sagt für sich allein allerdings nicht, wie viele Packungen jeweils benötigt wurden oder wie lange ein Engpass dauerte. Sie ist deshalb kein direktes Mass für das gesamte Ausmass des Medikamentenmangels. Sie zeigt aber, dass die Versorgung wesentlich öfter auf den für Krisen vorgesehenen Puffer angewiesen ist.

Für Patientinnen und Patienten ist dieser Unterschied wichtig. Ausreichende Pflichtlager bedeuten nicht, dass jedes Medikament jederzeit verfügbar ist. Die Reserven dienen der Überbrückung schwerer Mangellagen; sie sind nicht mit dem gesamten Arzneimittelsortiment gleichzusetzen. Dass sie bisher gehalten haben, ist deshalb eine gute Nachricht, aber keine Entwarnung für sämtliche Lieferprobleme.

Wer bezahlt die Versorgungssicherheit?

Den zentralen Streitpunkt sieht Huber bei der Finanzierung. Bei Benzin, Futtermitteln oder Lebensmitteln werden die Kosten der Pflichtlager auf die Konsumentinnen und Konsumenten überwälzt. Bei Medikamenten sei dies wegen der regulierten Preise nicht möglich. Die Branche akzeptiere diese Ungleichbehandlung nicht.

Zur Diskussion stehen einige Millionen Franken. Dabei geht es um die Kosten einer Vorsorge, die im Alltag kaum sichtbar ist, bei einem Lieferausfall aber entscheidend werden kann. Die Finanzierungsfrage ist somit eng mit der Frage verbunden, wie dieses Sicherheitsnetz dauerhaft getragen werden soll.

Roland Pfister, Delegierter für wirtschaftliche Landesversorgung, zeigte Verständnis für das Anliegen. Eine Lösung bei der Finanzierung der Pflichtlager liege im Interesse aller; der Bund arbeite daran. Eine konkrete Einigung wurde damit noch nicht benannt. Offen bleibt insbesondere, wie die Kosten künftig verteilt werden sollen.

Die Abhängigkeit beginnt beim Wirkstoff

Neben der Lagerhaltung bleibt die Herkunft der Medikamente eine grundlegende Herausforderung. Urs B. Kientsch, Milizkader der wirtschaftlichen Landesversorgung, verwies auf die Abhängigkeit von Asien bei älteren Arzneimitteln, deren Patente abgelaufen sind. Dort konzentrieren sich die Hersteller der Wirkstoffe. Ein Lager in der Schweiz kann diese Abhängigkeit zeitweise abfedern, aber nicht beseitigen.

Kientsch sieht einen möglichen Ausweg darin, die Rückkehr entsprechender Produktionskapazitäten nach Europa zu fördern. Diese könnten den europäischen Markt versorgen. Damit dies geschehe, müsse die Politik jedoch geeignete Rahmenbedingungen schaffen. Eine solche Verlagerung wäre eine Ergänzung zur Vorratshaltung, kein Ersatz für sie: Produktion und Reserven setzen an unterschiedlichen Stellen der Versorgung an.

Für die Schweiz stehen damit zwei Aufgaben nebeneinander. Kurzfristig braucht es verlässlich finanzierte Bestände, die bei schweren Engpässen freigegeben werden können. Längerfristig stellt sich die Frage nach weniger einseitigen Produktionsabhängigkeiten. Die parlamentarische Beratung über Initiative und Gegenvorschlag bildet dafür den politischen Rahmen. Parallel dazu muss der Bund mit der Branche die Finanzierung klären – während die Pflichtlager bereits heute weit häufiger gebraucht werden als früher.

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