Busse und Ausweisentzug: Glarner will das doppelte Verfahren abschaffen
SVP-Nationalrat Andreas Glarner fordert mildere Folgen bei Verkehrsverstössen und will Sanktionen beim Gericht bündeln. Die SP warnt vor einem Abbau des Schutzes für andere Verkehrsteilnehmende.

Ein Verkehrsverstoss, zwei Verfahren und separate Kosten: Das will SVP-Nationalrat Andreas Glarner ändern. Der Aargauer hat in der Herbstsession in Bern einen Vorstoss eingereicht, der das Zusammenspiel von Strafjustiz und Strassenverkehrsämtern neu ordnen soll. Bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen fordert er einen Verzicht auf den Führerausweisentzug. Zugleich sollen Gerichte sämtliche Sanktionen aussprechen. Damit stellt er eine grundlegende Trennung im Schweizer Strassenverkehrsrecht infrage – und stösst bei der SP auf deutlichen Widerstand.
Für Betroffene ist diese Trennung im Alltag nicht immer leicht zu verstehen. Nach einem Verkehrsdelikt kann zunächst ein Strafbefehl eintreffen, verbunden mit einer Busse oder einer anderen Strafe und Verfahrenskosten. Zusätzlich befasst sich das kantonale Strassenverkehrsamt mit dem Fall. Dort geht es nicht um die strafrechtliche Ahndung, sondern um eine Administrativmassnahme, etwa den Entzug des Führerausweises. Auch dieses Verfahren verursacht eigene Kosten.
Zwei Verfahren mit unterschiedlichen Aufgaben
Hinter den beiden Verfahren stehen unterschiedliche gesetzliche Zwecke. Die Strafjustiz beurteilt das begangene Fehlverhalten. Das Administrativverfahren dient der Verkehrssicherheit und soll verhindern, dass von einer Person weitere Gefahren auf der Strasse ausgehen. Deshalb kann derselbe Vorfall sowohl eine Strafe als auch eine Massnahme des Strassenverkehrsamts auslösen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass jeder Verkehrsverstoss automatisch zum Ausweisentzug führt. Ob eine Widerhandlung als leicht, mittelschwer oder schwer gilt, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und den Umständen ab. Bei leichten Widerhandlungen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Verwarnung möglich. Für mittelschwere und schwere Verstösse sieht das Gesetz Mindestentzugsdauern vor. Frühere Widerhandlungen können die Folgen zusätzlich verschärfen.
Gerade beim Alkohol ist die Unterscheidung wichtig: Fahren mit einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,8 Promille gilt grundsätzlich als schwere Widerhandlung, nicht als leichter Fall. Die allgemeine Alkoholgrenze liegt in der Schweiz bei 0,5 Promille. Die politische Forderung nach Erleichterungen bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen erfasst deshalb nicht ohne Weiteres sämtliche Fälle, die im Alltag unter «Verkehrssünde» zusammengefasst werden.
Wo Betroffene den falschen Entscheid anfechten
Die praktische Schwierigkeit liegt auch bei den Rechtswegen. Wer sich gegen einen Strafbefehl wehrt, ficht damit nicht automatisch die Massnahme des Strassenverkehrsamts an. Dafür ist ein separates Vorgehen nötig. Betroffene können also gegen die Strafe vorgehen, obwohl ihr eigentliches Anliegen darin besteht, den Führerausweis behalten zu dürfen.
Ein Erfolg im Strafverfahren ersetzt den nötigen Rechtsweg gegen eine Administrativmassnahme nicht. Zugleich sind die beiden Verfahren nicht in jeder Hinsicht voneinander losgelöst: Die strafrechtliche Klärung des Sachverhalts kann auch für die Verwaltungsbehörde bedeutsam sein. Entscheidend bleibt für Betroffene, welches Schreiben sie erhalten haben, welcher Entscheid darin steht und welche Möglichkeiten zur Anfechtung vorgesehen sind.
Neben dieser Komplexität steht die finanzielle und persönliche Belastung. Verfahrenskosten fallen an verschiedenen Stellen an. Ein Ausweisentzug kann ausserdem den Arbeitsalltag erheblich erschweren, wenn jemand beruflich auf das Auto angewiesen ist. Genau diese Gruppe stellt Glarner in den Mittelpunkt seiner Kritik. Die Folgen eines einzigen Verstosses reichen für sie über die eigentliche Strafe hinaus.
Glarner will die Sanktionen beim Gericht bündeln
Das bestehende System führe «häufig zu einer doppelten Belastung der betroffenen Personen», schreibt Glarner in seinem Vorstoss. Seine Forderung geht über eine einfachere Organisation hinaus: Bei leichten und mittelschweren Widerhandlungen will er auf den Führerausweisentzug verzichten. Zudem soll das Gericht allein über sämtliche Sanktionen entscheiden.
Es müsse «dabei sowohl die Busse als auch einen allfälligen Führerausweisentzug verhältnismässig aufeinander abstimmen können», verlangt der SVP-Nationalrat. Den Strassenverkehrsämtern bliebe in diesem Modell der Vollzug. Die Entscheidung über den Entzug würde damit von der Verwaltung zur Justiz verlagert.
Damit verbindet der Vorstoss zwei unterschiedliche Anliegen: weniger parallele Verfahren und mildere materielle Folgen. Ein einziges Verfahren könnte die Zuständigkeit für Betroffene übersichtlicher machen. Ob Ausweisentzüge seltener oder kürzer ausfallen sollen, ist dagegen eine eigenständige politische Frage. Sie betrifft nicht nur den Aufwand der Behörden, sondern unmittelbar das angestrebte Sicherheitsniveau auf Schweizer Strassen.
SP sieht den Schutz anderer gefährdet
SP-Nationalrat David Roth lehnt eine Vereinheitlichung ab. Der Luzerner Verkehrspolitiker zieht eine klare Grenze zwischen Ahndung und Prävention: «Die Strafverfolgung bestraft das Fehlverhalten, das Administrativverfahren schützt die Gesellschaft.» Für ihn rechtfertigt dieser Unterschied die getrennten Verfahren.
Roth verweist auf die Verantwortung, die mit dem Lenken eines schweren Fahrzeugs verbunden ist. Wer alkoholisiert fährt, während der Fahrt das Handy am Ohr hat oder innerorts deutlich zu schnell unterwegs ist, gefährdet andere Menschen. «Es ist ein schlechtes Signal, dass Glarner hier eine Kuscheljustiz fordert», sagt er.
Ob Glarners Vorschlag im Parlament eine Mehrheit findet, ist offen. Die bisherige Entwicklung spricht nicht selbstverständlich dafür: Mit dem Raserartikel und der Senkung der allgemeinen Alkoholgrenze von 0,8 auf 0,5 Promille hat die Schweiz die Regeln in wichtigen Bereichen verschärft. Das Nebeneinander von Straf- und Administrativverfahren blieb dabei weitgehend unbestritten.
Für Glarner gehört der Vorstoss zu den letzten politischen Vorhaben im Nationalrat. Im Dezember absolviert er seine letzte Session und tritt danach zurück. Für Autofahrerinnen und Autofahrer ändert seine Forderung vorerst nichts: Die geltenden Verfahren und Zuständigkeiten bleiben bestehen. Politisch steht nun die Frage im Raum, ob die doppelte Belastung eine Neuordnung rechtfertigt – oder ob gerade die getrennten Aufgaben das heutige System notwendig machen.
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