Waffen sollen bei häuslicher Gewalt und konfliktreichen Trennungen weg
Die Rechtskommission des Ständerats unterstützt einen Vorstoss der Waadtländer SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud. Schusswaffen sollen vorübergehend aus Haushalten in Krisensituationen entfernt werden.

Bei einer konfliktreichen Trennung oder einer Anzeige wegen Gewalt sollen Schusswaffen vorübergehend aus dem betroffenen Haushalt entfernt werden. Dieses Anliegen hat im Bundesparlament eine weitere Hürde genommen: Die Rechtskommission des Ständerats unterstützte am Dienstag, 20. Oktober, eine parlamentarische Initiative der Waadtländer SP-Nationalrätin Jessica Jaccoud mit 8 zu 3 Stimmen. Der Vorstoss soll helfen, Femizide zu verhindern. Eine neue gesetzliche Regelung ist damit allerdings noch nicht beschlossen.
Im Zentrum steht eine konkrete Gefahr: Wenn eine Beziehung eskaliert und eine Schusswaffe greifbar ist, kann ein Konflikt tödlich enden. Die Initiative setzt deshalb beim Zugang zur Waffe an. Sie will nicht erst nach einer schweren Gewalttat reagieren, sondern Schusswaffen bereits in einer erkennbaren Krisensituation vorübergehend entziehen. Für Haushalte in der Schweiz könnte damit künftig eine konfliktreiche Trennung oder eine Gewaltanzeige zum Anlass für einen solchen Eingriff werden.
Vorübergehender Entzug statt grundsätzliches Verbot
Der Vorstoss unterscheidet zwischen dem grundsätzlichen Recht auf Waffenbesitz und dem unmittelbaren Zugriff auf eine Schusswaffe in einer gefährlichen Situation. Das Recht, Waffen zu erwerben, zu besitzen oder zu tragen, soll nach dem Text nicht infrage gestellt werden. Vorgesehen ist vielmehr, die Waffen zeitweise aus dem häuslichen Umfeld zu entfernen.
Diese Unterscheidung ist für die politische Debatte wesentlich. Zur Diskussion steht kein allgemeines Verbot von Schusswaffen in Schweizer Haushalten. Der vorgeschlagene Eingriff ist an bestimmte Umstände gebunden: eine laufende konfliktreiche Trennung oder eine registrierte Anzeige wegen Gewalt. Damit richtet sich die Initiative auf Situationen, in denen ein privater Konflikt zum Sicherheitsrisiko werden kann.
Die Kommission begründet ihre Unterstützung mit der erheblichen Gefahr, die von Schusswaffen im häuslichen Bereich bei Konflikten ausgeht. Der präventive Gedanke dahinter: Ist die Waffe vorübergehend nicht verfügbar, steht sie in einer Eskalation nicht unmittelbar zur Verfügung. Der Waffenentzug soll somit eine mögliche tödliche Folge eines Konflikts verhindern, ohne den Waffenbesitz generell neu zu ordnen.
Entscheidend wird die genaue Ausgestaltung
Der Kommissionsentscheid gibt der politischen Forderung Rückhalt. Er beantwortet aber noch nicht sämtliche Fragen, die sich bei einer Umsetzung stellen. Besonders wichtig wird sein, wie eine konfliktreiche Trennung rechtlich abgegrenzt wird. Zwischen einer schwierigen Auseinandersetzung und einer konkreten Gefährdung können erhebliche Unterschiede bestehen. Für Betroffene und Behörden müsste nachvollziehbar sein, unter welchen Voraussetzungen der vorübergehende Entzug erfolgt.
Auch bei einer Anzeige wegen Gewalt ist die Ausgestaltung entscheidend. Eine Anzeige ist nicht mit einer Verurteilung gleichzusetzen. Eine präventive Massnahme verfolgt jedoch einen anderen Zweck als eine Strafe: Sie soll eine Gefahr begrenzen, bevor sich diese in einer weiteren Tat verwirklicht. Genau an dieser Schnittstelle zwischen Schutz und Eingriff in bestehende Rechte liegt die Herausforderung des Vorstosses.
Zu klären wären zudem die Dauer des Entzugs und die Voraussetzungen für eine Rückgabe. Dass die Massnahme vorübergehend sein soll, ist Teil des Anliegens. Wie dies im Einzelnen geregelt würde, steht mit der Zustimmung zur Initiative noch nicht fest. Für die praktische Wirkung wäre ausschlaggebend, dass die Regelung einerseits rechtzeitig Schutz ermöglicht und andererseits klare Bedingungen setzt.
Schutz vor Femiziden als Ziel
Jaccouds Initiative zielt ausdrücklich auf die Verhinderung von Femiziden, also geschlechtsbezogenen Tötungen von Frauen. Sie nimmt dabei nicht sämtliche Formen häuslicher Gewalt gleichermassen in den Blick, sondern einen besonders folgenschweren Faktor: die Verfügbarkeit einer Schusswaffe. Ein zeitweiliger Waffenentzug wäre entsprechend ein gezieltes Instrument der Prävention, kein umfassender Ersatz für den Schutz vor häuslicher Gewalt.
Die politische Diskussion fällt in ein Jahr, in dem mehrere schwere Gewalttaten die Schweiz erschüttert haben. Zuletzt eröffnete ein Mann an einer Rave-Party in Aarau das Feuer. Eine Frau wurde getötet, sechs Menschen wurden verletzt. Dieser Fall betrifft allerdings einen anderen Kontext als die von Jaccoud angesprochenen Konflikte im häuslichen Umfeld. Ein Zusammenhang mit häuslicher Gewalt ist damit nicht belegt.
Zweiter Vorstoss betrifft Wiederholungstäter
Die Rechtskommission unterstützte am selben Tag auch eine weitere parlamentarische Initiative zur inneren Sicherheit. Mit 7 zu 3 Stimmen sprach sie sich für den Vorstoss des Solothurner SVP-Nationalrats Rémy Wyssmann aus. Dieser will die Untersuchungshaft für Randalierer und andere Serientäter erleichtern. Wyssmann kritisiert, das geltende Recht verhindere eine solche Haft zu häufig.
Die beiden Vorstösse betreffen unterschiedliche Instrumente: hier den vorübergehenden Entzug von Schusswaffen in häuslichen Krisen, dort die Voraussetzungen für Untersuchungshaft bei wiederholter Delinquenz. Gemeinsam ist ihnen das Anliegen, frühzeitiger gegen Risiken weiterer Gewalt oder Straftaten vorgehen zu können.
Bei der Waffeninitiative kommt es nun auf das weitere parlamentarische Verfahren und eine konkrete gesetzliche Ausgestaltung an. Die Mehrheit in der Ständeratskommission ist ein politisches Signal für stärkere Prävention. Ob und unter welchen genauen Bedingungen Waffen bei Trennungskonflikten oder Gewaltanzeigen künftig vorübergehend entzogen werden müssen, ist damit noch offen.
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