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Galaxus verschickt 1400 verjährte Rechnungen: Was Betroffene wissen müssen

Ein Systemfehler liess 4400 Bestellungen jahrelang ohne Rechnung. Nun verlangt Galaxus das Geld nach. Wer sich auf Verjährung beruft, soll die Rechnung sofort erlassen bekommen.

Redaktion 26news4 Min. Lesezeit
Eine Schweizer Zwei-Franken-Münze aus dem Jahr 1980.
Eine Schweizer Zwei-Franken-Münze aus dem Jahr 1980.

Die Ware kam an, die Rechnung blieb aus – und das während Jahren. Der Schweizer Onlinehändler Galaxus stellt für insgesamt 4400 Bestellungen nachträglich Rechnungen aus, wie am Dienstag, 20. Oktober, bekannt wurde. Ein Systemfehler hatte den Rechnungsversand verhindert. Rund 1400 der Forderungen sind inzwischen verjährt. Für betroffene Kundinnen und Kunden ist deshalb entscheidend, nicht nur den Betrag zu prüfen, sondern auch das Alter der Bestellung und gegenüber dem Unternehmen die Verjährung geltend zu machen.

Der Fehler betrifft Bestellungen, die Galaxus bereits vor mehreren Jahren ausgeliefert hat. Die dazugehörigen Rechnungen wurden damals jedoch nicht verschickt. Jetzt holt das Unternehmen diesen Schritt nach – auch dort, wo es die Zahlung wegen der Verjährung nicht mehr durchsetzen kann, sobald sich die betroffene Person darauf beruft. Die Zahl von 4400 bezieht sich auf Bestellungen, nicht zwingend auf ebenso viele Kundinnen und Kunden.

Jede dritte nachträgliche Rechnung ist verjährt

Galaxus beziffert den Umfang der verjährten Forderungen selbst: «Rund 1400 davon sind tatsächlich verjährt, also älter als fünf Jahre». Damit betrifft die Verjährung knapp ein Drittel der Bestellungen, für die nun nachträglich eine Rechnung verschickt wird. Das Unternehmen schliesst diese Fälle also nicht von vornherein vom nachgeholten Rechnungsversand aus.

Das Vorgehen begründet Galaxus damit, dass es «nicht unzulässig» sei, verjährte Forderungen in Rechnung zu stellen. Gleichzeitig räumt das Unternehmen ein, dass die lange Verzögerung für die Kundschaft irritierend ist. Es erklärt: «Uns ist bewusst, dass eine Rechnung nach so langer Zeit für Irritationen sorgt. Deshalb ist für uns klar: Beruft sich eine Kundin oder ein Kunde auf die Verjährung, zeigen wir uns kulant und erlassen die Rechnung sofort.»

Damit liegt der nächste Schritt zunächst bei den Betroffenen. Nach der beschriebenen Praxis wird die verjährte Rechnung nicht automatisch annulliert, sondern sobald die Kundin oder der Kunde die Verjährung einwendet. Wie hoch die nachgeforderten Beträge insgesamt sind und welche Summen auf einzelne Bestellungen entfallen, ist nicht bekannt. Ebenso fehlen nähere Angaben dazu, wie der Systemfehler entstand und weshalb die ausgebliebenen Rechnungen erst Jahre später nachgeholt werden.

Eine Kundin erhält nach sieben Jahren Post

Wie überraschend eine solche Nachforderung sein kann, zeigt der Fall einer Kundin, deren Bestellung sieben Jahre zurückliegt. Sie kann sich nicht mehr genau daran erinnern und kontaktiert deshalb den Kundendienst im Chat. Die Kundenberaterin weist sie von sich aus darauf hin, dass sie sich auf die Verjährung berufen kann, und bietet ihr an, die Rechnung zu annullieren.

In diesem Fall musste die Kundin die rechtliche Frage also nicht selbst aufbringen. Galaxus sieht darin einen Beleg für die Vorbereitung des Kundendienstes: «Das zeigt, dass unsere Mitarbeitenden darauf geschult sind, solche Fälle ohne administrative Hürden zu lösen.» Der geschilderte Austausch zeigt einen unkomplizierten Umgang mit einer alten Rechnung. Er lässt allerdings keine Aussage darüber zu, wie sämtliche anderen betroffenen Fälle abgewickelt werden.

Für die Kundschaft liegt die Schwierigkeit nicht allein im unerwarteten Zahlungsbegehren. Nach mehreren Jahren kann bereits die Zuordnung einer Bestellung zur Herausforderung werden. Der konkrete Fall macht deutlich, weshalb eine Rückfrage sinnvoll ist, wenn eine Rechnung nicht mehr nachvollziehbar ist. Aus der fehlenden Erinnerung allein folgt allerdings noch nicht, dass eine Forderung unberechtigt wäre.

Verjährung heisst nicht, dass die Schuld verschwindet

Im Schweizer Recht ist zwischen dem Bestehen einer Schuld und ihrer Durchsetzbarkeit zu unterscheiden. Eine verjährte Forderung verschwindet nicht einfach. Wer sie erhält, kann sich aber auf die Verjährung berufen. Dann lässt sie sich nicht mehr durchsetzen. Dass ein Unternehmen noch eine Rechnung verschickt, bedeutet deshalb nicht automatisch, dass die angeschriebene Person diese auch bezahlen muss.

Der Hinweis auf «Kulanz» beschreibt somit die von Galaxus angekündigte Abwicklung, nicht den rechtlichen Kern: Die Einrede der Verjährung ist keine freiwillige Vergünstigung des Händlers. Sie ist ein Schutz, den Schuldnerinnen und Schuldner geltend machen können. Wichtig ist dabei gerade dieses aktive Geltendmachen. Wer eine solche Rechnung erhält, sollte die Verjährung gegenüber Galaxus ausdrücklich ansprechen, statt allein darauf zu vertrauen, dass das hohe Alter der Bestellung genügt.

Umgekehrt ist es nicht unzulässig, eine verjährte Forderung freiwillig zu begleichen. Die zugrunde liegende Schuld besteht grundsätzlich weiter. Für die Betroffenen geht es deshalb um eine informierte Entscheidung: Sie können bezahlen, müssen eine verjährte Forderung nach erhobener Einrede aber nicht begleichen.

Was für Betroffene jetzt zählt

Für Kundinnen und Kunden in der Schweiz steht zunächst die Prüfung der nachträglichen Rechnung an: Welche Bestellung ist gemeint, wann erfolgte sie, und ist die Forderung nachvollziehbar? Wer sich auf Verjährung beruft, soll nach der ausdrücklichen Zusage von Galaxus sofort einen Erlass erhalten. Eine schriftliche Bestätigung der Annullierung schafft Klarheit über den Abschluss des Falls.

Aus den 1400 verjährten Fällen lässt sich allerdings nicht ableiten, dass sämtliche 4400 nachträglich verschickten Rechnungen hinfällig sind. Eine verspätete Rechnung allein beseitigt eine Zahlungspflicht nicht. Entscheidend bleibt der einzelne Anspruch. Für Galaxus wird sich nun zeigen, ob der angekündigte Verzicht auf administrative Hürden auch bei der weiteren Bearbeitung der alten Rechnungen eingehalten wird.

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