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Brandgefahr bei VW und Cupra: Fast 73’000 E-Autos müssen zur Batteriekontrolle

Fehlerhafte Batteriezellen lösen einen weltweiten Rückruf mehrerer ID-Modelle und des Cupra Born aus. Betroffene sollen vorerst höchstens 80 Prozent laden. Wie viele Fahrzeuge in der Schweiz betroffen sind, ist offen.

Redaktion 26news3 Min. Lesezeit
Ein VW ID.3 an einer Ladestation beim Leopoldplein.
Ein VW ID.3 an einer Ladestation beim Leopoldplein.

Volkswagen ruft weltweit fast 72’700 Elektroautos wegen möglicherweise fehlerhafter Batteriezellen in die Werkstätten. Die am Dienstag, 20. Oktober, bekannt gewordenen Details betreffen mehrere Modelle der ID-Familie sowie den Cupra Born. Im Extremfall können die Batterien in Brand geraten. Bis zur Überprüfung sollen Halterinnen und Halter betroffener Fahrzeuge den Akku nur bis höchstens 80 Prozent laden.

Insgesamt handelt es sich um drei Rückrufaktionen. Rund 10’000 der betroffenen Autos befinden sich in Deutschland. Eine Zahl für die Schweiz ist bisher nicht genannt. Für Schweizer Besitzerinnen und Besitzer der aufgeführten Modelle ist deshalb zunächst entscheidend, ob ihr konkretes Fahrzeug unter eine der Aktionen fällt. Modellname und Baujahr allein reichen dafür nicht aus.

Welche Modelle betroffen sind

Die Rückrufe betreffen vor allem die VW-Modelle ID.3, ID.4, ID.7 und ID. Buzz sowie den Born der spanischen Konzernmarke Cupra. Bei den genannten Volkswagen-Modellen umfassen zwei Aktionen Fahrzeuge aus den Baujahren 2022 bis 2025. Beim Cupra Born geht es um Autos, die zwischen 2022 und 2024 hergestellt wurden.

Das bedeutet nicht, dass sämtliche Fahrzeuge dieser Modellreihen und Jahrgänge einen mangelhaften Akku haben. Die Aktionen beziehen sich auf bestimmte Produktionszeiträume. Für die individuelle Betroffenheit ist daher die genaue Zuordnung des Autos zum Rückruf massgebend, nicht allein die Zugehörigkeit zur ID-Familie oder zur Marke Cupra.

Auslöser waren interne Qualitätsprüfungen. Dabei zeigte sich, dass einzelne Hochvolt-Batteriezellen in bestimmten Fahrzeugen die Qualitätsanforderungen nicht erfüllen. Als Ursache gelten Produktionsfehler bei Zulieferern. Die Hochvoltbatterie speichert die Energie für den elektrischen Antrieb; sie ist von der kleineren Batterie zu unterscheiden, die auch in Elektroautos Teile der Bordelektrik versorgt.

Die fehlerhaften Zellen können in seltenen Fällen zu einer erhöhten thermischen Belastung der Batterie führen. Im Extremfall ist ein Brand möglich. Vorfälle mit Sach- oder Personenschäden waren zunächst nicht bekannt. Der Rückruf soll das festgestellte Risiko beheben, bevor daraus ein Schaden entsteht.

Vorerst nur bis 80 Prozent laden

Die zentrale Vorsichtsmassnahme lautet, betroffene Fahrzeuge bis zur Kontrolle auf höchstens 80 Prozent aufzuladen. Zudem sollen Warnhinweisaufkleber angebracht werden. Wo dies technisch möglich ist, begrenzt das Fahrzeugsystem die verfügbare Ladekapazität selbst. Diese Begrenzung darf erst aufgehoben werden, wenn die Batterie als in Ordnung bewertet wurde.

Für den Alltag bedeutet eine solche Ladegrenze weniger nutzbare Energie als bei einem vollständig geladenen Akku. Auf längeren Fahrten können deshalb zusätzliche oder frühere Ladestopps nötig werden. Wie stark sich das auswirkt, hängt unter anderem vom Modell, vom Verbrauch und von den Fahrbedingungen ab. Eine einheitliche Reichweiteneinbusse lässt sich daraus nicht ableiten.

Die Ladegrenze ersetzt die technische Prüfung nicht. Sie gilt als vorläufige Massnahme bis zur Abklärung des Batteriezustands. Auch wenn sich das Auto im Alltag unauffällig verhält, bleibt die vorgesehene Werkstattkontrolle für ein vom Rückruf erfasstes Fahrzeug erforderlich. Entscheidend sind die Anweisungen zur jeweiligen Aktion.

Was Schweizer Halter jetzt klären sollten

Die Halterinnen und Halter betroffener Autos werden per Brief informiert. Das Schreiben soll die wichtigen Angaben zum Ablauf und zu den Ansprechpartnern enthalten. Auch weitere Abhilfemassnahmen werden schriftlich mitgeteilt. Ein genauer Zeitplan für sämtliche Werkstattprüfungen ist bisher nicht genannt.

Wer in der Schweiz einen der genannten Volkswagen oder einen Cupra Born fährt und über die Betroffenheit unsicher ist, kann dies beim zuständigen Markenbetrieb klären lassen. Hilfreich ist dafür die Fahrzeugidentifikationsnummer, mit der sich ein Auto eindeutig zuordnen lässt. Aus der weltweiten Gesamtzahl lässt sich dagegen weder die Zahl betroffener Schweizer Fahrzeuge noch ein Risiko für ein einzelnes Auto bestimmen.

In der Werkstatt müssen die Batterien überprüft werden. Ein Austausch von Batteriemodulen ist dabei nicht zwangsläufig vorgesehen: Möglicherweise genügt ein Softwareupdate. Welche Massnahme beim jeweiligen Fahrzeug nötig ist, muss im Rahmen der Rückrufaktion geklärt werden. Eine generelle Zusage, dass alle betroffenen Batterien ohne Teiletausch instand gesetzt werden können, gibt es damit nicht.

Erneuter Rückruf nach Batterie- und Lenkungsproblemen

Für Volkswagen ist es nicht die erste grössere Rückrufaktion dieses Jahres. Bereits im März hatten VW und Cupra wegen Batterieproblemen weltweit mehr als 90’000 Autos in die Werkstätten beordert. Davon entfielen 28’000 auf Deutschland. Ob sich die damalige und die jetzige Aktion bei einzelnen Fahrzeugen überschneiden, ist nicht bekannt. Die Zahlen lassen sich deshalb nicht einfach zu einer Gesamtzahl verschiedener betroffener Autos addieren.

Ende September folgte zudem ein Rückruf von rund fünf Millionen Fahrzeugen wegen einer korrosionsanfälligen Schraube an der Lenkung. Dieser separate Mangel kann in Einzelfällen die Befestigung der Lenkung und damit deren Funktion beeinträchtigen. In Deutschland waren fast 1,4 Millionen Fahrzeuge der Marken VW, Audi, Seat und Skoda betroffen.

Beim aktuellen Batterierückruf stehen nun die Benachrichtigung der Halter und die Kontrollen in den Werkstätten an. Für betroffene Schweizer Autofahrer gilt bis zur technischen Klärung vor allem: die Ladebegrenzung beachten und die fahrzeugspezifischen Anweisungen umsetzen.

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