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Internetüberwachung: Warum das Schweizer Gesetz die Grundrechte nicht genügend schützt

Das Bundesverwaltungsgericht verlangt Korrekturen bei der nachrichtendienstlichen Überwachung. Besonders heikel ist der Schutz vertraulicher Gespräche mit Anwältinnen, Ärzten und Journalisten.

Redaktion 26news3 Min. Lesezeit
Das Bundeshaus in Bern, aufgenommen 2024.
Das Bundeshaus in Bern, aufgenommen 2024.

Die Schweiz muss die gesetzlichen Regeln für die Überwachung grenzüberschreitender Kommunikation korrigieren. Das Bundesverwaltungsgericht hat im Dezember 2025 festgestellt, dass die geltende Regelung nicht mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar ist. Im Zentrum steht die sogenannte Funk- und Kabelaufklärung des Nachrichtendienstes. Knapp zehn Monate später stellt sich damit weiterhin eine grundlegende Frage: Wie kann der Staat Gefahren früh erkennen, ohne die Vertraulichkeit besonders sensibler Kommunikation ungenügend zu schützen?

Brisant ist dies für Menschen, die sich auf ein Berufsgeheimnis oder auf den Schutz ihrer Informanten verlassen müssen: Ärztinnen und Ärzte, Anwältinnen und Anwälte sowie Journalistinnen und Journalisten. Betroffen sind aber ebenso deren Patientinnen, Mandanten und vertrauliche Kontaktpersonen. Der Schutz solcher Beziehungen ist keine Sonderfrage einzelner Berufsgruppen. Er berührt den Alltag aller, die persönliche Informationen weitergeben müssen und dabei auf Diskretion angewiesen sind.

Wie die grenzüberschreitende Überwachung funktioniert

Das Nachrichtendienstgesetz bezeichnet die Verfahren als Funk- und Kabelaufklärung. Dabei wird grenzüberschreitender Informationsverkehr über Kabelnetze oder elektromagnetische Wellen anhand von Suchbegriffen untersucht. Gemeint sind Datenströme, die von der Schweiz ins Ausland oder in umgekehrter Richtung verlaufen. Ziel ist es, Gefahren für die Schweiz möglichst frühzeitig zu erkennen.

Anders als bei einer Überwachung, die an einen konkreten Verdacht gegen eine bestimmte Person anknüpft, setzt dieses Vorgehen bei grossen Kommunikationsströmen an. Die Suche erfolgt in einem breiten Datenbestand. Genau darin liegt der grundrechtliche Konflikt: In solchen Strömen können sich auch Informationen von Menschen befinden, die mit einer Bedrohung der Sicherheit nichts zu tun haben.

Für die Bevölkerung ist zudem wichtig, dass digitale Kommunikation nicht zwingend innerhalb der Landesgrenzen bleibt, nur weil sich die Beteiligten in der Schweiz befinden. Internetdienste nutzen häufig Infrastruktur im Ausland. Der grenzüberschreitende Charakter eines Datenwegs sagt deshalb für sich allein wenig darüber aus, wie eng eine Nachricht mit dem Schweizer Alltag verbunden ist.

Weshalb Berufsgeheimnisse besonders heikel sind

Wer einer Ärztin gesundheitliche Beschwerden schildert oder mit einem Anwalt einen Rechtsstreit bespricht, gibt oft Informationen preis, die sonst niemand erfahren soll. Vertraulichkeit ermöglicht eine offene Beratung. Sie ist deshalb nicht bloss eine persönliche Vorliebe, sondern eine Voraussetzung dafür, dass diese Berufe ihre Aufgabe erfüllen können.

Bei journalistischen Recherchen steht ein anderer, ebenfalls empfindlicher Bereich auf dem Spiel: der Schutz von Personen, die Missstände offenlegen. Können solche Kontakte nicht auf Vertraulichkeit vertrauen, kann das ihre Bereitschaft verringern, Informationen weiterzugeben. Das betrifft letztlich auch die öffentliche Kontrolle von Behörden, Unternehmen und anderen mächtigen Akteuren.

Das bedeutet nicht, dass jede erfasste Kommunikation tatsächlich gelesen oder gegen jemanden verwendet wird. Entscheidend ist vielmehr, welche rechtlichen Grenzen und Schutzvorkehrungen bereits bei der Erfassung, Auswahl und weiteren Bearbeitung bestehen. Die Möglichkeit, sensible Informationen aus einem grossen Datenstrom herauszufiltern, wirft andere Fragen auf als ein gezielter Zugriff in einem einzelnen Fall.

Berufsgeheimnisse lassen sich dabei nicht einfach an einem bestimmten Übertragungsweg erkennen. Eine vertrauliche Nachricht kann dieselbe technische Infrastruktur nutzen wie eine belanglose Mitteilung. Eine wirksame gesetzliche Regelung muss diesem Umstand Rechnung tragen, ohne den Schutz allein vom Zufall des Datenwegs abhängig zu machen.

Ein Gerichtsentscheid mit politischem Gewicht

Die Feststellung des Bundesverwaltungsgerichts gibt der Auseinandersetzung eine klare rechtliche Dimension. Es geht nicht nur darum, ob eine Mehrheit die Überwachungsmöglichkeiten politisch für sinnvoll hält. Auch eine sicherheitspolitisch begründete Massnahme muss die Anforderungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erfüllen. Der Zweck der Gefahrenabwehr ersetzt diese Prüfung nicht.

Denis Masmejan, Generalsekretär der Schweizer Sektion von Reporter ohne Grenzen, fordert eine rasche Korrektur. Er kritisiert, dass in Bundesbern zu wenig Dringlichkeit erkennbar sei. Diese Einschätzung ist eine politische Bewertung des Umgangs mit dem Entscheid. Der rechtliche Ausgangspunkt ist hingegen die vom Gericht festgestellte Unvereinbarkeit der geltenden Regelung mit übergeordnetem Recht.

Für Bundesrat und Parlament besteht die Herausforderung darin, Sicherheitsinteressen und Grundrechtsschutz in einer tragfähigen gesetzlichen Ordnung zusammenzuführen. Dabei geht es nicht zwingend um ein schlichtes Entweder-oder zwischen Aufklärung und Privatsphäre. Die entscheidende Frage lautet, unter welchen Voraussetzungen eine solche Überwachung zulässig sein kann und wie besonders schutzbedürftige Kommunikation wirksam abgesichert wird.

Worauf es bei einer Korrektur ankommt

Für die Menschen in der Schweiz zählt am Ende nicht allein, ob das Gesetz geändert wird, sondern was eine Änderung tatsächlich schützt. Klare Regeln müssen nachvollziehbar begrenzen, welche Eingriffe erlaubt sind. Ebenso wichtig ist, dass die Einhaltung dieser Grenzen wirksam kontrolliert werden kann. Eine bloss allgemeine Zusicherung von Vertraulichkeit löst den Konflikt nicht.

Ein konkreter Zeitplan für die Korrektur lässt sich hier nicht benennen. Klar ist jedoch die Aufgabe: Der gesetzliche Rahmen muss mit den Grundrechten vereinbar werden. Bis dahin bleibt die Frage nach dem Schutz von Berufsgeheimnissen ein zentraler Prüfstein der Schweizer Nachrichtendienstpolitik – und eine Angelegenheit, die weit über die unmittelbar betroffenen Berufe hinausreicht.

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