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Häusliche Gewalt: Bündner Gesetz spaltet den Grossen Rat

Graubünden will Prävention und Zusammenarbeit gegen häusliche Gewalt stärken. Die SVP hält die bestehenden Instrumente für ausreichend. Gleichzeitig verlangen 5500 Unterzeichnende mehr Schutz für betroffene Frauen.

Redaktion 26news3 Min. Lesezeit
Das Grossratsgebäude in Chur, in dem das Bündner Kantonsparlament tagt.
Das Grossratsgebäude in Chur, in dem das Bündner Kantonsparlament tagt.

Graubünden ringt um eine neue gesetzliche Grundlage gegen häusliche Gewalt. Der Grosse Rat hat am Montag, 19. Oktober, eine Vorlage beraten, die Prävention, die Zusammenarbeit von Fachstellen und eine kantonale Datenbank stärken soll. Während die übrigen im Parlament vertretenen Parteien ein eigenes Gesetz für nötig halten, stellt die SVP dessen Notwendigkeit infrage. Am frühen Montagabend war die Beratung noch nicht abgeschlossen; die Behandlung der verbleibenden Artikel war für Dienstagmorgen vorgesehen.

Wie dringlich das Thema ist, zeigt die Zahl der registrierten Straftaten: Im Jahr 2025 wurden in Graubünden 260 Delikte im Zusammenhang mit häuslicher Gewalt erfasst. Betroffen sind Frauen, Kinder und auch Männer. Über einen Grundsatz bestand in der Debatte Einigkeit: Gewalt hat in der Gesellschaft keinen Platz und darf nicht toleriert werden. Umstritten ist hingegen, welche zusätzlichen staatlichen Instrumente es braucht, um sie zu verhindern.

Prävention statt erst nach der Tat handeln

Die Vorlage sieht Investitionen von bis zu 330’000 Franken sowie jährliche Kosten von 260’000 Franken vor. Mit Kampagnen und Projekten soll die Prävention ausgebaut werden. Zugleich sollen jene Fachpersonen und Stellen, die sich mit häuslicher Gewalt befassen, besser zusammenarbeiten. Vorgesehen ist ausserdem eine anonymisierte kantonale Datenbank zu gewaltausübenden Personen und Opfern.

Für die Befürworterinnen und Befürworter liegt darin der Kern des Vorhabens: Der Kanton soll nicht nur auf bereits geschehene Gewalt reagieren, sondern auch über eine ausdrückliche Grundlage für vorbeugende Massnahmen verfügen. Die SP-Grossrätin Silvia Bisculm Jörg betonte, häusliche Gewalt sei in allen gesellschaftlichen Schichten und in der ganzen Schweiz ein grosses Problem. Eine gesetzliche Grundlage sei nötig, um bei der Prävention und der Koordination der Fachpersonen mehr tun zu können.

Der Grüne Nicolas Zogg stellte den Unterschied zum Polizeigesetz ins Zentrum. Dieses greife seiner Darstellung nach erst, wenn eine Straftat begangen worden sei. Das neue Gesetz ermögliche dagegen ein Eingreifen, bevor es zu Gewalt komme. Damit richtet sich die politische Auseinandersetzung auch auf die Frage, wie früh der Kanton tätig werden soll und auf welcher rechtlichen Grundlage dies geschehen kann.

SVP verweist auf bestehende Instrumente

Die SVP teilt das Ziel, häusliche Gewalt zu bekämpfen, lehnt aber die Begründung für ein zusätzliches Gesetz ab. Grossrat Reto Rauch verwies darauf, dass die nötigen gesetzlichen Instrumente bereits vorhanden seien. Als Beispiel nannte er das im vergangenen Jahr eingeführte Bedrohungsmanagement. Aus Sicht seiner Partei fehlt es damit nicht an rechtlichen Möglichkeiten.

Dem widersprach Franz Sepp Caluori von der Mitte. Die Polizei könne nicht sämtliche benötigten Daten erheben und auch keine Finanzierungen gewähren. Deshalb brauche es eine eigene gesetzliche Grundlage. Zugleich unterstrich er den begrenzten Umfang der Vorlage: Das Gesetz umfasst lediglich sieben Artikel.

Hinter dem Streit über ein weiteres Gesetz steht somit eine konkrete Zuständigkeitsfrage. Genügen Polizei und bestehendes Bedrohungsmanagement, oder braucht es ergänzend einen klar geregelten Rahmen für Prävention, Datenerhebung und finanzielle Unterstützung? Für Graubünden hätte die Vorlage sowohl organisatorische als auch finanzielle Folgen. Den vorgesehenen jährlichen Ausgaben steht das Ziel gegenüber, die Arbeit der beteiligten Fachstellen besser aufeinander abzustimmen.

Streit über Geschlecht und Herkunft

Unterschiedliche Akzente setzten die Parteien auch bei der Einordnung der Gewalt. Vertreterinnen und Vertreter der Linken und der Grünen bezeichneten häusliche Gewalt als ein vor allem von Männern verursachtes Problem. Die Grüne Lydia Tobler führte an, 95 Prozent der gewaltausübenden Personen seien männlich. Diese Zahl brachte sie als Argument in die parlamentarische Debatte ein.

SVP-Vertreter verwiesen dagegen auf den Anteil von Menschen ausländischer Herkunft unter den erfassten gewaltausübenden Personen. Dieser liege bei über 53 Prozent. Rauch argumentierte, Massnahmen müssten dort ansetzen; sein Parteikollege Rico Rieder bezeichnete das Phänomen als importiertes Problem.

Die unterschiedlichen Verweise auf Geschlecht und Herkunft verdeutlichen, wie stark sich die politischen Erklärungsansätze unterscheiden. Aus einem Anteil allein lässt sich allerdings keine Ursache ableiten. Für die Beurteilung der kantonalen Belastung ist zudem wichtig, die Zahlen auseinanderzuhalten: Die für 2025 genannten 260 betreffen Straftaten, nicht die Zahl der betroffenen Menschen oder Haushalte.

5500 Unterschriften für mehr Schutz

Parallel zur Gesetzesberatung machten verschiedene Organisationen ihre Forderung nach stärkerem Engagement sichtbar. Sie übergaben 5500 Unterschriften für die Finanzierung eines Hauses zum Schutz von Frauen, die häusliche Gewalt erfahren haben. Damit rückte neben der Prävention auch die konkrete Unterbringung und Sicherheit von Betroffenen in den Mittelpunkt.

Die Petition und die Gesetzesvorlage setzen unterschiedliche Schwerpunkte: Während das Gesetz die Grundlagen für Prävention und Zusammenarbeit verbessern soll, verlangen die Unterzeichnenden finanzielle Unterstützung für einen Schutzort. Eine Zusage zur Finanzierung dieses Hauses ergibt sich aus dem bisherigen Beratungsstand nicht.

Für die Bündner Politik stehen damit zwei eng verbundene Aufgaben im Raum: Gewalt möglichst verhindern und Betroffenen Schutz ermöglichen. Zunächst bleibt jedoch die parlamentarische Beratung abzuschliessen. Für Dienstag, 20. Oktober, war vorgesehen, die noch offenen Gesetzesartikel zu behandeln.

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