Heiratsstrafe: Warum die Schweiz trotz Volks-Ja nochmals über Ehepaarsteuern abstimmt
Am 29. November entscheidet die Schweiz über die Fairness-Initiative der Mitte. FDP, GLP, SP und Grüne warnen vor einem Nebeneinander zweier Steuersysteme. Die Mitte will die Wahl des Modells nicht vorwegnehmen.

Die Abschaffung der steuerlichen Heiratsstrafe ist beschlossen, doch der Streit über den Weg dorthin beginnt erneut. Am Montag, 19. Oktober, haben Vertreterinnen und Vertreter von FDP, GLP, SP und Grünen in Bern ihren Widerstand gegen die Fairness-Initiative der Mitte bekräftigt. Über diese stimmt die Schweiz am 29. November ab – gut acht Monate nach dem Ja zur Individualbesteuerung. Für Ehepaare und Steuerverwaltungen steht damit erneut die Frage im Raum, wie verheiratete Personen künftig veranlagt werden sollen.
Beide Vorlagen verfolgen dasselbe erklärte Ziel: Verheiratete sollen steuerlich nicht schlechter gestellt werden als unverheiratete Paare. Beim Modell unterscheiden sie sich jedoch grundlegend. Während die bereits angenommene Reform die Ehepartner einzeln besteuert, hält die Mitte an der gemeinsamen Besteuerung fest. Ihre Initiative betrifft zudem die Bundessteuern, nicht aber die Steuern der Kantone und Gemeinden.
Ein Volksentscheid, zwei verschiedene Wege
Am 8. März nahm die Stimmbevölkerung die Individualbesteuerung mit gut 54 Prozent Ja-Stimmen an. Künftig sollen verheiratete Personen je eine eigene Steuererklärung ausfüllen und getrennt veranlagt werden. Die Reform soll 2032 bei Bund, Kantonen und Gemeinden in Kraft treten. In den Kantonen haben die Vorbereitungen für die Umsetzung bereits begonnen.
Damit ist die Beseitigung der Heiratsstrafe politisch beschlossen, im Steueralltag aber noch nicht umgesetzt. Die Benachteiligung entsteht, wenn Ehepaare wegen der gemeinsamen Besteuerung und der Steuerprogression mehr bezahlen müssen als zwei unverheiratete Lebenspartner. Sie kann sowohl berufstätige Ehegatten als auch Rentnerpaare betreffen.
Die Mitte hatte ihrerseits eine Volksinitiative eingereicht, um diese Benachteiligung zu beseitigen. Das Anliegen gehört seit Jahrzehnten zu ihren Kernthemen. Nach der Abstimmung im März entschied die Partei, an ihrer Initiative festzuhalten. Sie begründet dies unter anderem damit, dass die Bevölkerung bisher nicht zwischen den unterschiedlichen Modellen zur Abschaffung der Heiratsstrafe habe wählen können.
Am 29. November geht es deshalb nicht einfach nochmals um ein Ja oder Nein zur steuerlichen Entlastung benachteiligter Ehepaare. Zur Entscheidung steht vielmehr, ob neben der beschlossenen Individualbesteuerung eine Verfassungsregelung für die gemeinsame Besteuerung auf Bundesebene treten soll.
Die Gegner warnen vor zusätzlichem Aufwand
Gegen die Initiative tritt im Wesentlichen jene Allianz an, die im Frühjahr für die Individualbesteuerung geworben hatte. In Bern versammelten sich die Grünen-Nationalrätin Franziska Ryser, SP-Ständerätin Eva Herzog, GLP-Nationalrätin Kathrin Bertschy, FDP-Nationalrätin Simone de Montmollin und FDP-Co-Präsident Benjamin Mühlemann.
Ihre zentrale Warnung lautet, dass eine Annahme unterschiedliche Regeln auf den verschiedenen Staatsebenen schaffen könnte. Für Kantons- und Gemeindesteuern wäre die Individualbesteuerung beschlossen, während der Bund für Verheiratete wieder auf eine gemeinsame Betrachtung setzen müsste. Die Gegnerschaft bezeichnet dies auf ihrem Abstimmungsplakat als «Steuer-Wirrwarr».
Mühlemann sagte, die Bevölkerung müsste «im schlechtesten Fall drei Steuererklärungen» ausfüllen. Das ist eine Warnung vor einem möglichen Umsetzungsszenario, keine bereits feststehende Folge der Initiative. Wie gross der zusätzliche Aufwand tatsächlich wäre, hängt von der konkreten Ausgestaltung ab.
Bei einem Ja müsste der Bundesrat innert drei Jahren eine alternative Steuerberechnung für Ehepaare beim Bund einführen. Über die längerfristige Ausgestaltung bestehen hingegen offene Fragen. Herzog nannte die Initiative eine «Wundertüte» und sagte: «Es ist nicht klar, ob Vollsplitting, Teilsplitting oder alternative Steuerberechnung.» Die unterschiedlichen Modelle sind für die politische Auseinandersetzung wesentlich, weil von ihnen sowohl die Verteilung der Entlastung als auch die finanziellen Folgen abhängen.
Streit um Gleichstellung und den Volkswillen
Für die Gegnerinnen und Gegner steht neben dem Verwaltungsaufwand auch die Gleichstellung auf dem Spiel. Bertschy bezeichnete die Rückkehr zur gemeinsamen Besteuerung als «Rückschritt». Aus ihrer Sicht würde damit ein Familienmodell bevorzugt, in dem der Mann das Haupteinkommen erzielt.
Dahinter liegt ein grundsätzlicher Unterschied: Bei der Individualbesteuerung wird jede Person steuerlich für sich betrachtet. Bei einer gemeinsamen Besteuerung bleibt das Ehepaar die massgebende Einheit. Dass beide Wege die Heiratsstrafe beseitigen sollen, macht sie deshalb noch nicht zu gleichartigen Reformen.
Besonders scharf kritisierte die Allianz den Entscheid der Mitte, ihre Initiative nach dem März-Votum nicht zurückzuziehen. Mühlemann sprach von «Zwängerei» und einer unnötigen «Extrarunde». Herzog bezeichnete das Festhalten an der Vorlage als «undemokratisch».
Die Mitte bewertet die Ausgangslage anders: Für sie ist die Modellfrage durch die bisherige Abstimmung nicht abschliessend geklärt. Damit prallen im Abstimmungskampf zwei politische Lesarten aufeinander – der Verweis auf den bereits gefällten Volksentscheid und der Anspruch, eine andere Lösung ebenfalls zur Abstimmung zu bringen.
Was für Bund und Kantone auf dem Spiel steht
Bundesrat und Parlament lehnen die Fairness-Initiative ab. Die Regierung führt insbesondere die Unsicherheit über die Umsetzung und hohe Mindereinnahmen an. Zudem würde dieselbe Gruppe entlastet wie mit der bereits beschlossenen Individualbesteuerung. Herzog bezifferte die finanziellen Folgen je nach Modell auf 700 Millionen bis 3 Milliarden Franken.
Unterstützung erhält die Mitte von SVP und EVP. Bis zum 29. November müssen die Befürworter erklären, weshalb es ihren Ansatz trotz der laufenden Vorbereitungen für die Individualbesteuerung noch braucht. Die Gegnerschaft wiederum muss darlegen, welche ihrer befürchteten Folgen zwingend wären und welche von der Umsetzung abhängen.
Für die Kantone geht es dabei um Planungssicherheit, für Ehepaare um verständliche Regeln und den künftigen Aufwand bei der Steuererklärung. Ein Nein liesse den beschlossenen Weg zur Individualbesteuerung bestehen. Ein Ja würde zusätzliche Vorgaben für den Bund schaffen – und die Frage neu aufwerfen, wie diese mit der Reform von 2032 zusammenpassen.
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