Berner Gemeinden sollen selbst über das Stimmrecht für Ausländer entscheiden
Eine Grossratskommission unterstützt ein freiwilliges kommunales Stimmrecht für Menschen ohne Schweizer Pass. Die Hürden wären hoch – und das letzte Wort hätte das Berner Stimmvolk.

Im Kanton Bern sollen die Gemeinden künftig selbst entscheiden können, ob sie ausländischen Einwohnerinnen und Einwohnern das kommunale Stimmrecht gewähren. Dafür spricht sich eine Mehrheit der Kommission für Staatspolitik und Aussenbeziehungen des Grossen Rates aus. Der Vorstoss kommt nach wiederholten gescheiterten Anläufen über die vergangenen zwei Jahrzehnte. Im November befasst sich der Grosse Rat mit der Vorlage. Bis zu einer Volksabstimmung dürfte es allerdings noch mindestens bis Ende 2027 dauern.
Im Kern geht es um einen Wechsel des Ansatzes: Der Kanton würde das Ausländerstimmrecht nicht flächendeckend einführen, sondern den Gemeinden eine Möglichkeit eröffnen. Ob sie diese nutzen, könnten sie selbst bestimmen. Damit verbindet die Vorlage die Frage der politischen Mitsprache mit jener der Gemeindeautonomie. Für ausländische Menschen, die seit Langem im Kanton leben, könnte der Wohnort künftig darüber entscheiden, ob sie bei kommunalen Sachfragen mitbestimmen dürfen.
Freiwillig für Gemeinden, mit hohen Hürden für Einzelne
Auch dort, wo eine Gemeinde das Stimmrecht einführen würde, erhielten es nicht automatisch alle Menschen ohne Schweizer Pass. Die Vorlage sieht mehrere Voraussetzungen vor: Betroffene müssten seit zehn Jahren ununterbrochen in der Schweiz leben, davon fünf Jahre im Kanton Bern. Zudem müssten sie über eine Niederlassungsbewilligung C verfügen.
Die SP-Politikerin Samantha Dunning, Sprecherin der Kommission und Urheberin der zugrunde liegenden Motion, wertet diese Bedingungen als Nachweis der Integration. Die vorgeschlagene Öffnung richtet sich damit an Menschen, deren Lebensmittelpunkt bereits seit langer Zeit in der Schweiz liegt. Ein kurzer Aufenthalt würde ebenso wenig genügen wie allein der Besitz einer Aufenthaltsbewilligung.
Für die Gemeinden wären deshalb zwei Ebenen zu unterscheiden: Zunächst müssten sie grundsätzlich entscheiden, ob sie das kommunale Stimmrecht öffnen wollen. Anschliessend käme es nur für jene ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner infrage, die die gesetzlichen Kriterien erfüllen. Die kantonale Reform allein würde also noch niemandem unmittelbar das Stimmrecht in seiner Wohngemeinde verschaffen.
Die Vorlage betrifft die kommunale Ebene. Eine Ausweitung des Stimmrechts auf kantonale oder eidgenössische Angelegenheiten ist damit nicht verbunden. Diese Abgrenzung ist für die Tragweite des Vorhabens wesentlich: Zur Debatte steht die Mitsprache im unmittelbaren lokalen Umfeld, nicht eine generelle Neuregelung der politischen Rechte in der Schweiz.
Ein neuer Anlauf nach zwei Jahrzehnten
Die rechtlichen Grundlagen hat der Regierungsrat ausgearbeitet. Ausgangspunkt war eine Motion, die vor zwei Jahren angenommen wurde. Zuvor waren seit 2005 mehrere Versuche im Parlament gescheitert. Auch die Berner Stimmberechtigten lehnten eine Vorlage zum Ausländerstimmrecht 2010 ab.
Diese Vorgeschichte erklärt, weshalb die Freiwilligkeit nun im Zentrum steht. Statt für sämtliche Gemeinden dieselbe politische Öffnung vorzuschreiben, soll der Kanton einen rechtlichen Rahmen schaffen, innerhalb dessen unterschiedliche kommunale Entscheide möglich sind. Der neue Anlauf setzt damit auf lokalen Spielraum, ohne die grundlegende Auseinandersetzung über das Stimmrecht aufzulösen.
Dunning betont, dass solche Reformen Zeit brauchten. Sie zieht dabei einen Vergleich mit dem Frauenstimmrecht: Politische Veränderungen müssten wiederholt vorgeschlagen werden, bevor sie sich durchsetzen könnten. Mit diesem Vergleich unterstreicht sie die Bedeutung weiterer Anläufe trotz früherer Niederlagen.
Die Kommissionsmehrheit unterstützt den Weg über die Entscheidungsfreiheit der Gemeinden. Eine Minderheit hält dagegen am Grundsatz fest, dass das Stimmrecht Schweizerinnen und Schweizern vorbehalten bleiben soll. Damit stehen sich weiterhin zwei Vorstellungen gegenüber: die Öffnung der lokalen Mitsprache für langjährig ansässige ausländische Menschen und die Bindung politischer Rechte an die Schweizer Staatsangehörigkeit.
In der Westschweiz ist die Mitsprache bereits verbreitet
Innerhalb der Schweiz wäre Bern mit einer solchen Öffnung kein Einzelfall. In der Romandie haben ausländische Menschen mit Ausnahme des Wallis bereits auf kommunaler Ebene ein Stimmrecht. Auch in einzelnen Deutschschweizer Kantonen bestehen entsprechende Möglichkeiten. Die konkrete Ausgestaltung politischer Rechte unterscheidet sich damit je nach Kanton.
Für die Berner Debatte ist dieser föderale Hintergrund wichtig. Das kommunale Ausländerstimmrecht ist in der Schweiz kein grundsätzlich unbekanntes Modell. Zugleich lässt sich aus seiner Einführung andernorts nicht ableiten, wie die Berner Gemeinden oder das kantonale Stimmvolk entscheiden würden. Die früheren Ablehnungen zeigen, dass die politische Ausgangslage im Kanton eigenständig zu beurteilen ist.
Bei einer Annahme könnte innerhalb Berns ein Nebeneinander entstehen: Gemeinden, die langjährig ansässigen ausländischen Menschen die Mitsprache ermöglichen, und solche, die darauf verzichten. Genau diese Unterschiedlichkeit wäre Teil des vorgeschlagenen Modells. Die Freiheit der Gemeinden hätte somit auch zur Folge, dass für Menschen mit vergleichbarer Aufenthaltsdauer und gleichem Bewilligungsstatus je nach Wohnort unterschiedliche kommunale Mitwirkungsmöglichkeiten bestünden.
Zuerst der Grosse Rat, dann das Stimmvolk
Für die Umsetzung müssten sowohl die Kantonsverfassung als auch das Gemeindegesetz geändert werden. Der nächste politische Schritt ist für die Novembersession des Grossen Rates vorgesehen. Die Zustimmung einer Kommissionsmehrheit ist deshalb ein Etappenerfolg für die Befürworterinnen und Befürworter, aber noch kein Entscheid über die Einführung.
Das letzte Wort hätte das Berner Stimmvolk. Im günstigsten Fall könnte es Ende 2027 oder Anfang 2028 abstimmen. Bis dahin bleibt die zentrale Frage offen: Will der Kanton seinen Gemeinden erlauben, selbst über die politische Mitsprache ihrer langjährig ansässigen ausländischen Bevölkerung zu entscheiden?
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