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Spenden aus der Schweiz: Neue Mails stellen Weidels Darstellung infrage

132'000 Euro flossen 2017 aus der Schweiz in Alice Weidels Wahlkampf. Geleakte E-Mails werfen Fragen zu ihrem damaligen Wissen auf. Eine Absprache mit dem Geldgeber belegen sie nicht.

Redaktion 26news4 Min. Lesezeit
Alice Weidel bei einer AfD-Informationsveranstaltung in Schriesheim am 22. Juli 2017.
Alice Weidel bei einer AfD-Informationsveranstaltung in Schriesheim am 22. Juli 2017.

Die Affäre um illegale Wahlkampfspenden aus der Schweiz holt AfD-Chefin Alice Weidel erneut ein. E-Mails aus einem vor wenigen Tagen veröffentlichten Datenleck werfen am 23. Oktober neue Fragen dazu auf, wie früh und wie eng sie 2017 in die Finanzierung ihres Bundestagswahlkampfs eingebunden war. Damals waren 132'000 Euro aus der Schweiz auf ein Konto ihres Kreisverbands am Bodensee geflossen. Weidel hält an ihrer bisherigen Darstellung fest. Die Echtheit sämtlicher geleakter Dokumente ist bislang nicht bestätigt.

Im Zentrum steht ein möglicher Widerspruch: Als die Zahlungen 2018 öffentlich wurden, erklärte Weidel, sie habe erst Wochen nach deren Eingang davon erfahren und sei überrascht gewesen. «In das Tagesgeschäft der Wahlkampffinanzierung war ich nicht eingebunden», sagte sie damals. Die nun aufgetauchten Nachrichten mit ihrer Absenderkennung zeichnen das Bild einer Politikerin, die sich bereits vor Beginn der Überweisungen mit erwarteten Spenden und deren Verwendung beschäftigte.

Angekündigte Spenden für den Onlinewahlkampf

In einer E-Mail vom Juli 2017 an zwei Vertraute im Kreisverband heisst es: «Es wurden mir Spenden avisiert, mit denen ich meinen Social Media Wahlkampf bestreiten muss.» Eine damalige Parteikollegin solle das Konto zweimal wöchentlich auf mögliche Spendeneingänge prüfen. Weiter steht dort: «Eine kurze schriftliche Bestätigung der Eingänge würde reichen. Da wissen wir, wie viel wir ausgeben können».

Eine weitere Nachricht aus demselben Monat beschreibt, dass ein Social-Media-Manager die für Weidel bestimmten Spenden auf dem Konto des Kreisverbands für Facebook einsetzen werde. Die beiden Vertrauten sollten dafür ein eigenes Wahlkampfkonto einrichten. Weidel sollte persönlich Zugriff darauf erhalten.

Vier Tage nach der E-Mail, in der Spenden angekündigt wurden, begann die Überweisungsserie aus der Schweiz. In 18 Tranchen gingen insgesamt 132'000 Euro ein, versehen mit dem Verwendungszweck «Wahlkampfspende Alice Weidel Social Media». Es waren die einzigen grösseren Eingänge für ihren Bundestagswahlkampf auf den Kreisverbandskonten und die einzigen, die ausdrücklich für soziale Medien bestimmt waren. Ein Teil des Geldes wurde tatsächlich für die Arbeit eines Social-Media-Managers verwendet.

Die zeitliche Nähe und der übereinstimmende Verwendungszweck werfen damit Fragen auf. Sie belegen jedoch für sich allein weder, dass Weidel die Herkunft des Geldes kannte, noch dass sie wusste, welche konkreten Zahlungen bevorstanden.

Weidel weist einen Widerspruch zurück

Weidels Sprecher erklärt, sie revidiere keine ihrer Aussagen zur Spendenaffäre im Kreisverband Bodenseekreis. Sie habe damals zahlreiche Gespräche mit möglichen Unterstützern geführt. Deshalb sei auch das Unterkonto eingerichtet worden.

«Weder hat Frau Weidel konkrete Summen erwartet noch war sie sich sicher, dass einzelne Personen tatsächlich spenden würden», lautet die Stellungnahme. Die betreffenden Zahlungen aus der Schweiz habe sie nicht erwartet.

Damit bleibt eine wichtige Unterscheidung umstritten: Allgemein mit Spenden zu rechnen, ist nicht dasselbe, wie von einer bestimmten illegalen Überweisung zu wissen. Die E-Mails legen allerdings eine aktivere Beschäftigung mit der Wahlkampffinanzierung nahe, als Weidels damalige öffentliche Erklärung vermuten liess. Ob die angekündigten Spenden tatsächlich jene aus der Schweiz waren, wird darin nicht ausdrücklich festgehalten.

Für Weidel stand 2017 viel auf dem Spiel. Sie war überraschend gemeinsam mit Alexander Gauland zur Spitzenkandidatin für die Bundestagswahl gewählt worden. Die später bekannt gewordenen Zahlungen brachten sie in einer frühen Phase ihres Aufstiegs in erhebliche Erklärungsnot.

Schweizer Geld und eine hohe Sanktion

Die Schweizer Verbindung ist der Kern des Falls. Die Überweisungen erschienen zunächst als Spenden einer Schweizer Pharmafirma. Als tatsächlicher Geldgeber wurde später der Schweizer Immobilienmillionär Henning Conle junior ermittelt. Die Zahlungen waren gestückelt, liefen über einen Strohmann und kamen aus einem Land ausserhalb der EU. Sie erwiesen sich als illegale Parteispende.

Der Fall zeigt, dass bei grenzüberschreitender Wahlkampffinanzierung nicht allein der sichtbare Absender einer Überweisung zählt. Entscheidend ist auch, wer wirtschaftlich hinter dem Geld steht und ob die Partei es nach den geltenden Regeln annehmen darf. Die rechtlichen Konsequenzen betrafen hier die deutsche Empfängerpartei.

Die AfD musste wegen der Annahme und der verspäteten Rücküberweisung der Spende knapp 400'000 Euro an die Bundestagsverwaltung zahlen. Weidel wurde von ihrer Partei nicht persönlich dafür haftbar gemacht, weil ihr kein Verschulden nachzuweisen war. Gerade deshalb könnten neue Fragen zu ihrer damaligen Rolle auch innerparteilich Gewicht bekommen.

Strafverfahren eingestellt, Datenherkunft heikel

Die Staatsanwaltschaft Konstanz stellte das strafrechtliche Verfahren gegen Weidel und weitere Beschuldigte aus ihrem Kreisverband im September 2021 mangels Beweisen ein. Eine Absprache über den illegalen Geldfluss mit Conle konnte ihnen nicht nachgewiesen werden. Auch die neuen E-Mails belegen eine solche Absprache nicht.

Grundsätzlich können neue Indizien eine Wiederaufnahme eines eingestellten Verfahrens ermöglichen. Ob die Nachrichten dafür ausreichen könnten, ist offen. Hinzu kommt, dass mögliche Taten inzwischen verjährt sein dürften. Eine erneute strafrechtliche Prüfung ist damit keineswegs gesichert.

Auch die Herkunft der Dokumente wirft Fragen auf. Das Datenpaket mit mehr als 400'000 E-Mails und Parteidokumenten stammt aus einem Hackerangriff vom September. Die AfD hat den Abfluss von Daten eingeräumt, aber nicht die Echtheit aller Dokumente bestätigt. Sie prüft die Vorgänge und hat Strafanzeige gestellt. Ob die erbeuteten Daten in einem Verfahren verwertbar wären, ist ebenfalls offen. Politisch bleibt vor allem die Frage, wie sich Weidels frühere Erklärung mit den nun sichtbaren Nachrichten vereinbaren lässt.

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