Bieler Kinderheim: Ehemalige Bewohner berichten von wochenlanger Isolation
Frühere Bewohner der Ferme du Soleil schildern strenge Strafen und psychischen Druck. Die Verantwortlichen verteidigen ihre Erziehungsmethoden. Der Kanton Bern untersucht die Vorwürfe.

Ehemalige Bewohner des Kinderheims Ferme du Soleil in Biel erheben schwere Vorwürfe gegen die damalige Leitung. In ihren am 23. Oktober öffentlich gewordenen Schilderungen berichten sie von wiederholter Isolation, emotionalem Druck und einem Alltag, in dem es kaum möglich gewesen sei, sich gegen problematische Behandlung zu wehren. Bereits im August hatten frühere Mitarbeitende die Erziehungsmethoden kritisiert. Beim kantonalen Jugendamt Bern läuft eine Untersuchung. Die Verantwortlichen weisen die Vorwürfe zurück und sprechen von pädagogisch begründeten Massnahmen.
Im Zentrum steht die Geschichte des heute 19-jährigen Adam. Mit vier Jahren wurde er in der Ferme du Soleil untergebracht, ungefähr zehn Jahre lebte er dort. Seine Erinnerung an diese Zeit verdichtet sich in einem Bild: Er liegt weinend auf seinem Bett, allein im Zimmer. 2022 verliess er das Heim. Heute arbeitet er und sagt, er baue sich sein Leben wieder auf.
Das Zimmer als prägende Erinnerung
Adam erzählt, er sei häufig bestraft und auf sein Zimmer geschickt worden. Zur Schule und auf die Toilette habe er gehen dürfen. Essen musste er jedoch allein im Zimmer; eine zweite Portion sei ihm verwehrt geblieben. Schon als kleines Kind habe er manchmal ganze Wochenenden dort verbringen müssen. Eine dieser Strafen habe später drei Wochen gedauert.
«Ich war nicht das beste und nicht das bravste Kind, aber die Strafen waren sehr hart und sehr streng», sagt Adam. Wenn er aus dem Fenster geschaut habe, seien ihm mitunter die Fensterläden geschlossen worden. Auch an der Tür zu stehen und den Geräuschen auf dem Gang zuzuhören, sei nicht erlaubt gewesen.
Für die Rückkehr in die Gruppe habe er eine schriftliche Entschuldigung an die Heimleitung verfassen müssen. Danach sei er während 30 bis 45 Minuten ausgeschimpft worden. Dabei habe man ihm seine Schuld eingeschärft und verlangt, dass er sich entschuldige und Dankbarkeit zeige. Die häufigen Strafen hätten sein Erleben der gesamten Platzierung bestimmt.
Mehrere Betreuungspersonen hätten diese Sanktionen übertrieben gefunden und dies bei der Co-Leitung angesprochen, erzählt Adam. Geändert habe sich nichts. Er habe kaum jemanden gehabt, dem er sich anvertrauen konnte. Halt hätten ihm die Besuche seiner Mutter gegeben.
Weitere Berichte über Druck und Demütigung
Eine ehemalige Bewohnerin, die zur selben Zeit wie Adam im Heim lebte, bestätigt die wiederholten Strafen gegen ihn. Ihre eigene Erfahrung beschreibt sie anders: Sie habe eine Vorzugsbehandlung erlebt, die jedoch mit emotionaler Erpressung verbunden gewesen sei. Sie schildert ein kontrollierendes Abhängigkeitsverhältnis zur Co-Leitung.
Nach der Schule und mit Beginn ihrer Ausbildung habe sie sich in Sport und Arbeit geflüchtet, um möglichst spät ins Heim zurückzukehren. Die Angst vor der Rückkehr sei dennoch geblieben.
Auch Thomas, der in der Ferme du Soleil Zivildienst leistete, beschreibt belastende Szenen. Ihn hätten die täglichen Schreie und die verbale Gewalt geprägt. Kleine Kinder seien vor anderen erniedrigt und herabgesetzt worden. Wenn sie daraufhin geweint hätten, seien sie erneut zurechtgewiesen worden.
In den Aussagen ehemaliger Bewohner, einzelner Eltern und früherer Mitarbeitender kehrt ein Punkt wieder: Problematisches Verhalten zu melden, sei schwierig oder gar unmöglich gewesen. Die Schilderungen legen nahe, dass die beanstandeten Praktiken nicht erst kurz vor der ersten internen Meldung im vergangenen Jahr begonnen haben könnten. Ob und in welchem Umfang sich die Vorwürfe bestätigen, ist Gegenstand der laufenden Untersuchung.
Wo Rückzug endet und Isolation beginnt
Nadine Aebischer, stellvertretende Geschäftsleiterin von Kinderschutz Schweiz, äussert sich nicht zum Einzelfall Adam. Grundsätzlich unterscheidet sie jedoch klar zwischen einer pädagogischen Auszeit und strafender Isolation. Ein sogenanntes Time-out, etwa um eine Krise zu beruhigen, müsse einem erzieherischen Zweck dienen und in einem zuvor festgelegten Rahmen stattfinden.
Bei strafender Isolation gehe es dagegen nicht bloss um einen vorübergehenden Wechsel der Umgebung. Das Kind sei tatsächlich allein, ohne Begleitung und ohne Sicherheit gebende Beziehung. «Das ist eine Form psychischer Gewalt», erklärt Aebischer.
Für den Kindesschutz reicht die Bieler Auseinandersetzung damit über die Frage einzelner Strafen hinaus. Sie berührt auch den Umgang mit Beschwerden in Einrichtungen, in denen Kinder auf Betreuung angewiesen sind. Im konkreten Fall ist zu klären, wie die Massnahmen ausgestaltet waren und wie auf Einwände reagiert wurde.
Verantwortliche verteidigen die Massnahmen
Der frühere Co-Leiter erklärt, stets im Interesse der Kinder gehandelt zu haben. Er bestreitet erzwungene Isolation; Rückzugsmassnahmen hätten immer pädagogischen Zwecken gedient. Er räumt ein, gelegentlich laut geworden zu sein, unterscheidet aber zwischen einer manchmal strengen erzieherischen Autorität und einem Verhalten, das Kinder demütigen, herabsetzen oder einschüchtern solle.
Unterschiedliche Behandlungen habe es in bestimmten Situationen gegeben, stets mit Erklärungen. Zum Vorwurf der emotionalen Erpressung äussert er sich nicht. Die weiterhin amtierende Co-Leiterin verweist an die Stiftung Arboa, die das Heim und zwei weitere Häuser betreibt.
Deren Stiftungsratspräsident Pierre-Yves Moeschler stellt sich ausdrücklich hinter die Leitungen. Das Kindeswohl sei nie beeinträchtigt gewesen. Adams Schilderung nennt er schmerzhaft, aber einseitig. Eine konkrete Antwort würde Einblick in dessen Dossier erfordern; der Datenschutz verbiete ihm dies. Solche Massnahmen seien zudem stets im Austausch mit Fachstellen, psychiatrischen und psychologischen Diensten sowie Beiständen beschlossen worden.
Seit einer ersten Meldung 2025 wurden schrittweise Änderungen eingeleitet. Ein neues pädagogisches Konzept soll bis Ende 2026 fertiggestellt werden; auch Prävention und Meldeverfahren werden weiterentwickelt. Mitarbeitenden ging dies nicht weit genug: Sie gelangten im Frühling an das kantonale Jugendamt. Dessen Untersuchung ist weiterhin offen.
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