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Tödlicher Unfall in Einigen: 66-Jähriger bei Fussgängerstreifen von Auto erfasst

Ein Fussgänger ist am Donnerstagabend bei der Bushaltestelle «Einigen Dorf» tödlich verletzt worden. Die Hauptstrasse zwischen Spiez und Thun blieb rund drei Stunden gesperrt.

Redaktion 26news3 Min. Lesezeit
Neubau des Polizeizentrums Bern in Niederwangen, Juch-Hallmatt.
Neubau des Polizeizentrums Bern in Niederwangen, Juch-Hallmatt.

Ein 66-jähriger Fussgänger ist am Donnerstagabend, 22. Oktober, in Einigen im Berner Oberland von einem Auto erfasst und tödlich verletzt worden. Der Schweizer aus dem Kanton Bern wollte die Hauptstrasse beim Fussgängerstreifen auf Höhe der Bushaltestelle «Einigen Dorf» überqueren. Trotz sofortiger Hilfe durch Drittpersonen und anschliessender Rettungsmassnahmen starb er noch an der Unfallstelle. Der Autofahrer wurde leicht verletzt in ein Spital gebracht.

Das Auto war von Spiez in Richtung Thun unterwegs. Wie es zur Kollision kam, ist Gegenstand von Ermittlungen der Kantonspolizei Bern unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Oberland. Für die Arbeiten am Unfallort musste die Hauptstrasse während rund drei Stunden gesperrt werden. Auch der öffentliche Busverkehr war von der Unterbrechung betroffen.

Zusammenstoss bei der Haltestelle

Der Unfall ereignete sich dort, wo der Fussgänger die Fahrbahn über den Fussgängerstreifen queren wollte. Das aus Richtung Spiez herannahende Auto erfasste den Mann und verletzte ihn schwer. Die genaue Uhrzeit des Zusammenstosses ist nicht bekannt. Ebenso offen ist, wie sich die beiden Beteiligten unmittelbar vor der Kollision bewegten und wann sie einander wahrnehmen konnten.

Fest steht damit der Ort des Unfalls, nicht aber dessen Ursache. Aus der Fahrtrichtung des Autos und der beabsichtigten Überquerung lässt sich noch kein vollständiger Ablauf ableiten. Insbesondere ist nicht geklärt, an welcher Stelle des Streifens oder seines unmittelbaren Umfelds der Mann erfasst wurde. Aussagen zu Geschwindigkeit, Sichtverhältnissen oder einem möglichen Fehlverhalten wären deshalb verfrüht.

Einigen gehört zur Gemeinde Spiez und liegt an der Strassenverbindung nach Thun. Die Unfallstelle bei einer Dorfhaltestelle betrifft damit einen Bereich, in dem sich der motorisierte Verkehr und die Wege von Menschen zu Fuss begegnen. Ob der Verstorbene einen Bus erreichen wollte oder zuvor ausgestiegen war, ist nicht bekannt.

Hilfe begann vor dem Eintreffen der Rettungskräfte

Drittpersonen begannen nach dem Zusammenstoss mit der Reanimation des schwer verletzten Mannes. Sie setzten diese bis zum Eintreffen der Rettungskräfte fort. Trotz der anschliessenden Rettungsmassnahmen konnte sein Leben nicht gerettet werden. Der 66-Jährige starb vor Ort.

Im Einsatz standen zwei Ambulanzteams und die Rega. Hinzu kamen die Feuerwehr Spiez sowie verschiedene Dienste der Kantonspolizei Bern. Über die genaue Aufgabenverteilung zwischen den eingesetzten Organisationen liegen keine näheren Angaben vor. Auch zu den Verletzungen des Autofahrers sind über die Einstufung als leicht hinaus keine Einzelheiten bekannt.

Für die Region hatte der Unfall neben dem Rettungseinsatz auch unmittelbare Folgen im Verkehr. Die Hauptstrasse wurde zwischen dem Mooskreisel in Spiez und dem Gwattstutz in Thun gesperrt. Dieser Abschnitt blieb für rund drei Stunden unterbrochen, während die Arbeiten im Zusammenhang mit dem Unfall liefen.

Die Busse des öffentlichen Verkehrs mussten ebenfalls eine Umleitung nehmen. Damit betraf die Sperrung nicht nur Autofahrende auf der Verbindung zwischen Spiez und Thun, sondern auch Menschen, die am Donnerstagabend mit dem Bus unterwegs waren. Angaben zu einzelnen betroffenen Kursen oder zur Dauer möglicher Verspätungen liegen nicht vor.

Was am Fussgängerstreifen gilt

Fussgängerstreifen sollen das Überqueren einer Strasse erleichtern und sicherer machen. In der Schweiz gilt an Streifen ohne Verkehrsregelung grundsätzlich der Vortritt für Fussgängerinnen und Fussgänger. Wer ein Fahrzeug lenkt, muss sich einem solchen Übergang mit besonderer Vorsicht nähern und nötigenfalls anhalten, um das Überqueren zu ermöglichen.

Gleichzeitig dürfen Menschen zu Fuss den Vortritt nicht erzwingen, indem sie einen Streifen überraschend betreten, wenn ein Fahrzeug bereits so nahe ist, dass es nicht mehr rechtzeitig halten kann. Diese allgemeinen Regeln beschreiben die Pflichten im Strassenverkehr. Sie erlauben für sich allein aber keine Beurteilung dieses konkreten Unfalls.

Entscheidend ist, welche Situation die Beteiligten tatsächlich vorfanden und wie der Zusammenstoss zustande kam. Dass sich der Unfall bei einem Fussgängerstreifen ereignete, ist deshalb ein wichtiger Umstand für die Abklärung, jedoch noch keine abschliessende Antwort auf die Frage nach der Verantwortung.

Ermittlungen sollen den Ablauf klären

Die Kantonspolizei Bern untersucht den genauen Unfallhergang unter der Leitung der Staatsanwaltschaft Oberland. Im Zentrum steht die Rekonstruktion des Geschehens vor und während der Kollision. Erst wenn die relevanten Umstände geklärt sind, lässt sich beurteilen, weshalb der Fussgänger vom Auto erfasst wurde und ob Verkehrsregeln verletzt wurden.

Wann Ergebnisse der Ermittlungen vorliegen werden, ist offen. Ebenso gibt es derzeit keine Grundlage, aus diesem einzelnen Ereignis Aussagen über die generelle Sicherheit des Übergangs oder über notwendige bauliche Änderungen abzuleiten. Dafür wären weitere Erkenntnisse zur Unfallursache und zur Situation vor Ort erforderlich.

Vorerst bleibt die Bilanz eines tödlichen Verkehrsunfalls: Ein 66-jähriger Mann verlor beim Überqueren der Hauptstrasse sein Leben, ein Autofahrer musste ins Spital. Die strafrechtliche Beurteilung und die Klärung der Verantwortung stehen noch aus.

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