Höhere Lohnabzüge, mehr Integration: So will der Bundesrat die IV sanieren
Die IV-Reform soll junge Menschen besser in den Beruf begleiten und neue Einnahmen erschliessen. Vorgesehen sind höhere Lohnbeiträge und ein Solidaritätsbeitrag auf hohen Einkommen.

Der Bundesrat will die Invalidenversicherung mit zusätzlichen Einnahmen, Einsparungen und einer stärkeren beruflichen Integration finanziell stabilisieren. Die am 5. November zur Diskussion stehenden Reformpläne betreffen Versicherte ebenso wie Angestellte und Arbeitgeber in der ganzen Schweiz: Vorgesehen sind höhere Lohnbeiträge, strengere Voraussetzungen für eine volle Rente und eine neue Unterstützung für junge Erwachsene. Zur Vorlage läuft nun die Vernehmlassung. Bereits zeichnet sich Widerstand gegen die zusätzliche Belastung der Löhne ab.
Im Zentrum steht eine doppelte Aufgabe. Die IV soll Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen besser dabei unterstützen, im Erwerbsleben Fuss zu fassen oder dort zu bleiben. Gleichzeitig will der Bundesrat ihre Finanzierung verbessern. Dafür reicht es aus seiner Sicht nicht, allein die Ausgaben zu senken. Die Reform verbindet deshalb Veränderungen bei den Leistungen und der Verwaltung mit dauerhaften und befristeten Mehreinnahmen.
1000 Franken für den Weg in den Beruf
Für 18- bis 24-Jährige plant der Bundesrat eine Integrationsleistung von 1000 Franken. Sie soll den Eintritt in den Arbeitsmarkt unterstützen und verhindern, dass junge Menschen früh auf eine IV-Rente angewiesen sind. Sozialministerin Elisabeth Baume-Schneider hatte bereits in ihrem ersten Amtsjahr die Frage aufgeworfen, wie sich bei jungen Menschen mit psychischen Problemen eine langfristige Abhängigkeit von einer Rente vermeiden lässt.
Die neue Leistung sei keine Rente, betont Doris Bianchi, Direktorin des Bundesamts für Sozialversicherungen: «Es ist eine finanzielle Unterstützung. Vor allem aber ist es eine Integrationsmassnahme mit massgeschneiderten Leistungen zugunsten der Menschen und ihres Eintritts in den Arbeitsmarkt.» Auch das Umfeld der Betroffenen soll dabei berücksichtigt werden.
Der Bund rechnet damit, auf diesem Weg rund ein Drittel der neuen IV-Renten in dieser Altersgruppe vermeiden zu können. Das ist eine Erwartung an die geplante Massnahme, noch kein nachgewiesenes Ergebnis. Ihr Erfolg wird daran zu messen sein, ob junge Erwachsene tatsächlich eine berufliche Perspektive gewinnen und im Erwerbsleben bleiben können.
Eine engere Begleitung ist auch für Betroffene vorgesehen, die älter als 25 Jahre sind. Besonderes Augenmerk gilt Übergängen, etwa dem Schritt von einer Ausbildung in den Beruf. Gerade an solchen Schnittstellen soll die Unterstützung ansetzen. Damit richtet sich die Reform nicht nur auf die Auszahlung von Leistungen, sondern stärker auf den Verlauf einer beruflichen Integration.
Höhere Beiträge auf Löhnen und hohen Einkommen
Den grössten bezifferten zusätzlichen Einnahmeposten bildet eine Erhöhung der Sozialabgaben auf den Löhnen um 0,2 Prozentpunkte. Im Jahr 2030 würde diese Massnahme fast eine Milliarde Franken einbringen. Für die Finanzierung der IV würden damit zusätzliche Mittel aus dem Erwerbseinkommen herangezogen. Betroffen wären Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Daneben soll künftig ein Teil der Spielbankenabgabe an die IV fliessen. Die Reform setzt damit nicht ausschliesslich auf Lohnbeiträge. Dass diese dennoch eine zentrale Rolle spielen, begründet Bianchi mit dem Charakter der Versicherung: «Die IV ist letztlich eine Erwerbsausfallversicherung. Dementsprechend ist eine Lohnfinanzierung die gängige Art».
Zusätzlich schlägt der Bundesrat einen befristeten Solidaritätsbeitrag auf hohen Löhnen ab rund 180'000 Franken vor. Er soll 0,6 Prozentpunkte betragen und je zur Hälfte von Angestellten und Arbeitgebern getragen werden. Erwartet werden daraus Einnahmen von rund einer halben Milliarde Franken pro Jahr. Anders als die allgemeine Beitragserhöhung zielt diese Massnahme auf hohe Erwerbseinkommen.
Eine weitere befristete Finanzierung ist an die Erwerbsersatzordnung gekoppelt. Sinkt deren Beitragssatz, sollen die Lohnbeiträge zugunsten der IV vorübergehend um 0,05 Prozentpunkte steigen. Für Angestellte und Arbeitgeber würde dieser Wechsel keine zusätzliche Belastung gegenüber dem bisherigen Gesamtabzug bedeuten: Die Entlastung bei der einen Versicherung würde für die Finanzierung der anderen genutzt.
Einsparungen bei Renten, Taggeldern und Verwaltung
Auf der Ausgabenseite sollen sich die IV-Stellen effizienter organisieren. Daneben will der Bundesrat die Schwelle für eine volle IV-Rente anheben und gewisse Taggelder kürzen. Die Sanierung betrifft damit nicht nur Verwaltungsabläufe, sondern auch Voraussetzungen und Umfang von Versicherungsleistungen.
Für Versicherte sind diese Punkte besonders bedeutsam. Während die geplante Integrationsleistung zusätzliche Unterstützung verspricht, können strengere Rentenvoraussetzungen und tiefere Taggelder Leistungen begrenzen. Die Reform enthält also sowohl einen Ausbau der Begleitung als auch Einschnitte. Nach Einschätzung des Bundes reichen die vorgesehenen Einsparungen dennoch nicht aus, um auf neue Einnahmen zu verzichten.
Streit um die Belastung des Arbeitsmarkts
Beim Arbeitgeberverband stösst die Integrationsleistung in einer ersten Reaktion auf Zustimmung. Barbara Zimmermann-Gerster verbindet dies jedoch mit der Forderung nach strukturellen Massnahmen. Eine Finanzierung über zusätzliche Lohnprozente lehnt der Verband ab. Er sieht darin eine Belastung für den Arbeitsmarkt, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer sowie den Standort Schweiz und verlangt eine stärkere Diskussion über die Ausgaben.
Auch politisch ist der Finanzierungsweg umstritten. Bereits im Sommer hatten sich die bürgerlichen Parteien kritisch zu einer möglichen Erhöhung der Lohnbeiträge geäussert. Offen dafür gezeigt hatte sich einzig die SP. Damit dürfte sich die Auseinandersetzung wesentlich darum drehen, wie stark die Sanierung über zusätzliche Beiträge und wie stark über Ausgabenbegrenzungen erfolgen soll.
Bis Anfang Februar können sich Interessierte in der Vernehmlassung zur Reform äussern. Die vorgeschlagenen Beiträge und Leistungsänderungen sind somit noch keine beschlossene Neuordnung. Die Rückmeldungen werden zeigen, welche Teile des Pakets Unterstützung finden – und wo der Bundesrat für die finanzielle Stabilisierung der IV noch politische Mehrheiten suchen muss.
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